Flughafenausbau mit Lärmobergrenze? Beim Beschluss bleiben

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Der Ausbau des Frankfurter Flughafens erfolgt auf Basis des Ende 2007 erlassenen Planfeststellungsbeschlusses, der wiederum auf einem umfassenden und jahrelangen Abwägungs- und Beteiligungsprozess beruht. Der Planfeststellungsbeschluss wurde in den zurückliegenden Jahren bis zum höchsten Bundesgericht juristisch bestätigt. Dabei fand insbesondere auch das Lärmschutzkonzept abschließend keine Beanstandung. Im Vertrauen auf die Rechtsgültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses investiert mehrere Milliarden Euro in den Standort, um die Kapazitäten gemäß dem gemeinsam vereinbarten Ausbauziel zu schaffen.

Im Planfeststellungsverfahren wurde die Einführung einer Lärmobergrenze bereits abgewogen und als ungerechtfertigt abgelehnt. Stattdessen wurde ein Auflagenvorbehalt erlassen, der die Prüfung nachträglicher Maßnahmen ermöglicht, wenn das abgewogene Lärm-Maß überschritten wird. Ergänzend hierzu wurden für den sehr restriktive betriebliche Regelungen vorgegeben, hinter die man nicht zurückfallen darf. Weitere Einschränkungen stellen die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandorts in Frage. Auf Basis der Planfeststellung erbringt die Luftverkehrswirtschaft große Anstrengungen im aktiven Schallschutz und zahlt hohe Millionenbeträge für passiven Schallschutz und Außenwohnbereichsentschädigung.

„Der heute vom Hessischen Wirtschaftsministerium vorgestellte Entwurf einer Lärmobergrenze muss sich an den Ausbauzielen und den gesetzten Parametern des Planfeststellungsbeschlusses messen lassen. Soweit der Vorschlag derzeit bekannt ist, ist er aus unserer Sicht nicht akzeptabel und einige Fragen sind weiterhin ungeklärt. Eine Lärmobergrenze darf die Ausbauziele nicht konterkarieren. Wir haben jedoch – auch in Gesprächen mit der Politik – stets betont, dass wir auf Basis der geltenden Rechts- und Genehmigungslage bereit sind, konstruktiv an kooperativen Lösungen mitzuarbeiten“, kommentiert Dr. Stefan Schulte, Vorstandsvorsitzender der AG, den vorliegenden Entwurf.

Fraport steht zu seinem Engagement, weitere Ansätze für leiseres am Standort zu realisieren und Impulse für technologischen Fortschritt zu setzen. „Das ist auch in unserem eigenen Interesse. Dabei ist aber auch zu berücksichtigen, dass technologischer Fortschritt und Innovationen bei An- und Abflugverfahren und damit weitere Entlastungen nicht linear verlaufen. Wir müssen die entsprechenden Zyklen berücksichtigen, um einen realistischen Blick für die Möglichkeiten zu erhalten. Sonst besteht die Gefahr der Überforderung des Systems mit dem Risiko einer weiteren massiven Benachteiligung im globalen „, weist Schulte hin. Gleichzeitig müssen zufriedenstellende Regelungen für die künftigen Schallschutzzonen gefunden werden.