Der Flughafenverband ADV warnt davor, die so zustande gekommenen Ergebnisse einer neuen Studie Mainzer Mediziner zur Gesundheitsgefährdung von nächtlichem Fluglärm zu instrumentalisieren. Die Zusammenarbeit zwischen Luftverkehrsunternehmen und Politik sei konstruktiv und führe zu spürbaren Entlastungen für die Bevölkerung. Insgesamt wurde das Schutzniveau durch die Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes im Jahre 2007 gerade beim Schutz vor Fluglärm in der Nacht deutlich erhöht. Gegenüber den Verkehrsträgern Straße und Schiene gelten die schärfsten Vorgaben für den Lärmschutz rund um die Flughäfen.
"Fluglärm ist für die Flughäfen das Umweltthema Nr. 1. Wir arbeiten intensiv daran, die Anwohner vor Fluglärm zu schützen und den Lärm an den Standorten weiter zu verringern. Dabei setzen die Flughäfen auf den aktiven und passiven Schallschutz. Den Einsatz moderner Flugzeuge unterstützen wir durch eine intelligente Weiterentwicklung der lärmabhängigen Flughafenentgelte", erläutert Ralph Beisel. Auch weitere Initiativen zum Lärmschutz unterstützten die deutschen Flughäfen, so etwa bei optimierten Anflugverfahren und der Flugroutenplanung.
Balanced Approach der ICAO als Richtlinie
Vor schnellen Forderungen nach weiteren Einschränkungen des nächtlichen Flugbetriebs warnte Beisel. Um Deutschland an internationale Warenströme anzubinden, brauche das Land Nachtflug an ausgewählten Standorten: "Die globale Wirtschaft kennt keine Pausen. Bei einem flächendeckenden Nachtflugverbot verlöre der Standort Deutschland dramatisch an Bedeutung und der Luftverkehr würde ins europäische Ausland abwandern."
Die ADV unterstützt daher den Ansatz des Balanced Approach der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO, nach dem Betriebsbeschränkungen erst als letztes Mittel einzusetzen sind, wenn die Summe der anderen Maßnahmen nicht zu einer akzeptablen Verringerung der Fluglärmbelastung führt.
Lautstärkepegeln der Studie in Innenräumen nicht erreicht
"Wir sehen mit Sorge, dass heute mit einer neuen Fluglärm-Studie weitere Ängste in der Bevölkerung geschürt werden. Allein das zugrundeliegende Untersuchungsdesign zeigt bereits, dass die Mainzer Wissenschaftler die Erfolge von Politik und Luftverkehrswirtschaft zur Reduktion nächtlichen Fluglärms ignorieren." So seien die Testpersonen mit Lautstärkepegeln beschallt worden, die bei Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Schallschutzmaßnamen in Innenräumen überhaupt nicht erreicht werden. "Die Luftverkehrswirtschaft setzt nachweislich alle gesetzlichen Schallschutzmaßnahmen um und geht in Sachen Schallschutz sogar über die gesetzlichen Regelungen hinaus", so Beisel.