Gebührenverhandlungen am Flughafen Zürich gescheitert

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

In den sechs Monate dauernden Gebührenverhandlungen konnten die Verhandlungsteilnehmer trotz intensiver Gespräche keine Einigung zur Neugestaltung der Flughafengebühren finden. Die AG bedauert das Scheitern. Sie hatte sich stets für eine Einigung eingesetzt und zuletzt ein Angebot für eine sehr moderate Erhöhung der Flughafengebühren unterbreitet.

Die Flughafenbetreiberin wird nun dem Bundesamt für Zivilluftfahrt einen Vorschlag zur Festsetzung der Gebühren einreichen. Die Verhandlungen über die Flughafengebühren am wurden erstmals nach der neuen Gebührenverordnung durchgeführt. Leider kam zwischen den Verhandlungsteilnehmern innerhalb der maximalen Verhandlungsfrist keine einstimmige Einigung zustande.

bedauert Scheitern

Die AG drückte ihr außerordentliches Bedauern darüber aus, dass die Verhandlungen gescheitert sind. Dies, obwohl nach intensiven Gesprächen ein letztes Verhandlungsangebot mit einer sehr moderaten Erhöhung unterbreitet wurde. Die von der Flughafen Zürich AG im Rahmen der Verhandlungen unterbreiteten Anpassungen der Gebührentarife lagen insgesamt weit unter den fälschlicherweise in manchen Medien genannten zweistelligen Prozentzahlen.

Die als letztes Angebot vorgeschlagenen Tarifanpassungen bewegten sich in einem tiefen einstelligen Prozentbereich. Der Anteil Passagiergebühren bei den Flughafengebühren wurde letztmals am 01. September 2003 erhöht.

Luftverkehrsvertreter im Gespräch

Die Verhandlungen haben am 25. Februar 2013 begonnen und wurden am 24. Juni 2013 auf Wunsch aller Parteien um das Maximum von zwei Monaten verlängert. An der Verhandlung haben International Air Lines Ltd., Air & Co. Luftverkehrs KG, eine Vertretung der Linienfluggesellschaften, eine Vertretung der General , eine Vertretung der sowie eine Vertretung der Speditionsunternehmen teilgenommen.

Das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Verhandlung als Beobachter begleitet. Die Flughafen Zürich AG wird nun dem BAZL einen Gebührenvorschlag zur Prüfung und Genehmigung einreichen. Ein Genehmigungsentscheid des Bundesamtes wird nicht vor Oktober 2013 erwartet.