Die Taskforce hat heute zum zweiten Themenkomplex ihres Auftrages, dem Bereich „Tauglichkeit“ beraten. Die Taskforce war unter dem Eindruck des Absturz-Fluges 4U9525 des Germanwings-Airbus A320 unter mutmaßlicher Mitwirkung des Co-Piloten eingesetzt worden. Unter Leitung des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) kamen Fachleute aus dem Bundeverkehrsministerium und Luftfahrt-Bundesamt, der Flugsicherung, von Fluggesellschaften und Berufsverbänden zusammen und tauschten sich mit Flugmedizinern sowie psychologischen und psychiatrischen Sachverständigen zur geltenden Rechtslage und deren praktischer Umsetzung aus.
Die Taskforce verständigte sich darauf, in nun folgenden Arbeitsgesprächen mögliche Verbesserungsvorschläge bei der medizinischen, psychologischen bzw. psychiatrischen Tauglichkeitsüberprüfung der Piloten zu bewerten.
Diskutierte Fragen der Taskforce:
- Die Erlangung der Flugtauglichkeit
- Die regelmäßige Überprüfung der Flugtauglichkeit
- Die Informationsflüsse zwischen beteiligten Ärzten, Unternehmen und Behörden
Ebenso sollen Vorschläge zur Optimierung der Informationsflüsse und der Dokumentationspflichten bewertet werden. Mögliche Vorschläge sollen im Lichte der weiteren Ergebnisse der Unfalluntersuchung gewichtet werden.
Schon am 16. April hatte sich die Taskforce zu Funktion und Funktionsweise der Cockpittüren beraten. Dabei hatte sie sich geeinigt, die technischen und prozeduralen Fragestellungen, Verfahren sowie Optimierungspotenziale – nach der im Luftverkehr bewährten Methodik der Sicherheitsanalyse – gemeinsam zu bewerten.
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wurde 2010 als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen Luftverkehrswirtschaft gegründet. Mitglieder des Verbandes sind die Fluggesellschaften, Flughäfen, die Deutsche Flugsicherung und weitere Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr.