Infrastruktur für Flugplatz Lugano-Agno zur Revision

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Am heutigen 19. Dezember 2018 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) mit der Revision des Objektblatts des Sachplans Infrastruktur der (SIL) für den Lugano-Agno begonnen.

Anlass für die Überarbeitung sind die betrieblichen Bedingungen und Anforderungen, die sich in den vergangenen 20 Jahren verändert haben. Heute Vormittag haben sich die Vertreterinnen und Vertreter des BAZL, des Kantons Tessin, der Stadt Lugano (Konzessionärin) und des Flugplatzhalters zu einer ersten Sitzung getroffen. Die Arbeiten, in die auch die Anliegergemeinden eingebunden werden, dürften einige Jahre dauern.

Ein SIL enthält für jeden ein Objektblatt, in dem für alle Anlagen die Vorgaben aus dem Konzeptteil konkretisiert werden. Das Objektblatt legt den Rahmen für künftige Aus- und Umbauten der Infrastruktur des Flugplatzes behördenseitig fest. Es enthält verbindliche Vorgaben zu den betrieblichen Rahmenbedingungen, zum Flugplatzperimeter, zur Lärmbelastung und Hindernisbegrenzung, zum Natur- und Landschaftsschutz sowie zur Erschliessung. Das Objektblatt ist Voraussetzung für die Genehmigung des Betriebsreglements und die Bewilligung von Flughafenanlagen.

Die Erarbeitung der Objektblätter erfolgt in zwei Phasen. Die erste Phase beinhaltet einen Koordinationsprozess, an dem die zuständigen Stellen von Bund und Kantonen, die betroffenen Gemeinden sowie der Flugplatzhalter beteiligt sind. Die Ergebnisse werden in einem Koordinationsprotokoll festgehalten. Die zweite Phase umfasst das Verfahren nach den Bestimmungen der Raumplanungsverordnung. Wesentliche Bestandteile des Verfahrens sind die Anhörung der Behörden und die Mitwirkung der Bevölkerung.

Flugplatz Lugano: Bedarf und Anforderungen eruieren

Für den Flugplatz Lugano-Agno existiert bereits ein SIL-Objektblatt. Dieses beruht auf den Prognosen, welche der Rahmenkonzession von 1996 zugrunde liegen, und wurde 2004 vom Bundesrat genehmigt. Das heutige Objektblatt entspricht damit dem mittlerweile überholten Planungsstand der 1990er-Jahre und muss folglich aktualisiert und mit der Raumordnungspolitik des Kantons und der Anliegergemeinden in Einklang gebracht werden. An der heutigen Sitzung in Lugano wurde die Überarbeitung des SIL-Objektblatts für den Flugplatz Lugano-Agno aufgegleist. Eine Arbeitsgruppe aus  Vertretern des Bundes, des Kantons Tessin, der Stadt Lugano als Konzessionärin und der Lugano SA als Flugplatzhalterin wird beauftragt, die Anforderungen an den Betrieb und die Infrastruktur des Flugplatzes zu definieren.

Für die Ausarbeitung des Koordinationsprotokolls werden mehrere Sitzungen dieser Arbeitsgruppe nötig sein. Die Gemeinden Agno, Bioggio und Muzzano werden in diesen Prozess eingebunden. Am 09. Januar 2019 findet eine erste Informationssitzung statt. Nach Abschluss der Arbeiten, die einige Jahre dauern werden, wird das SIL-Objektblatt dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet.

Erst am Montag hatte das BAZL den Startschuss für die Ausarbeitung des Objektblatts des SIL für den Flugplatz Sitten gegeben. Nachdem sich die vom Flugplatz Sitten zurückgezogen hat, soll nun im Zuge dieses Prozesses der künftige Rahmen für den Betrieb und die Entwicklung der Flugplatzinfrastruktur abgesteckt werden. Die aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, des Kantons Wallis und der Stadt Sitten (Flugplatzhalterin) zusammengesetzte Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, die Projekte für die bauliche und betriebliche Entwicklung des Flugplatzes unter dem Aspekt der Auswirkungen auf die Umgebung unter die Lupe zu nehmen. Dabei muss auch der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die den Flugplatz Sitten seit dem 01. Januar 2018 nur noch in beschränktem Umfang nutzt.