Die Flughafen Wien AG (FWAG) hat gegen unwahre, in anonymen Schreiben verbreitete Behauptungen bei der Finanzmarktaufsicht FMA bereits am Montag, 05.05.2015, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg wegen Verleumdung erstattet. Diese in bestimmten Zeitungsberichten widergegebenen Behauptungen und darauf basierende Schlussfolgerungen seien allesamt nachweislich falsch. Die in Frage gestellten Leistungen sind korrekt bestellt, erbracht und dementsprechend intern verrechnet worden.
Es soll dabei um Dienstleistungen am Boden, das so genannte Ground Handling, gehen. Dieser Bereich soll vom übrigen Flughafengeschäft getrennt sein und Wettbewerb ermöglichen. Alle geltenden bzw. anzuwendenden Regulative und Bestimmungen seien laut Flughafen aber korrekt befolgt worden.