Lärmgebühren am Flughafen Zürich infrage gestellt

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Gemäß einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes muss die AG die Lärmgebühren für Passagierflugzeuge vor allem während der Nachtrandstunden anpassen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat nun den Antrag des Flughafens in die öffentliche Vernehmlassung gegeben. Die Anhörungsfrist dauert bis 07. Juni 2017. Gestützt auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVG) vom 30. Oktober 2013 verfügte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), dass die AG die Lärmgebühren für Passagierflugzeuge überprüfen muss. Dabei sollten vor allem die Tagesrand- und Nachtzuschläge gemäß den Vorgaben des BVG angepasst werden.

Das von der AG im Dezember 2014 vorgelegte Lärmgebührenmodell sieht Anpassungen in der Nachtzeit ab 21:00 Uhr sowie für die Morgenstunde zwischen 06:00 Uhr bis 07:00 Uhr vor. Diese Lärmgebührenzuschläge wurden deutlich höher als bisher angesetzt. Damit sollen die zu einer möglichst zurückhaltenden Planung von Flugverbindungen in den Nachtrandzeiten sowie für den Einsatz lärmarmer Flugzeugtypen motiviert werden.

Die Unterlagen zur Vernehmlassung können ab dem 03. Mai 2017 beim BAZL angefordert werden und sollen beim BAZL hier elektronisch abrufbar sein. Die Anhörungsfrist dauert bis 07. Juni 2017.