Im Jahr 2001 genehmigte das BAZL das Betriebsreglement des Flughafens Genf mit der Auflage, dass ein Schallschutzkonzept ausgearbeitet werde. Dieses Konzept wurde 2003 gutgeheißen und sah Maßnahmen an Gebäuden vor, bei denen die Alarmwerte gemäß Lärmschutz-Verordnung überschritten werden. Nun hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein neues Schallschutzkonzept des Flughafens Genf genehmigt. Dieses Konzept beschreibt die Modalitäten der Durchführung von Schallschutzmaßnahmen für lärmempfindliche Räume. Rund 3.200 Wohnungen müssen innerhalb von zehn Jahren vor Fluglärm geschützt werden. Die Gesamtkosten von schätzungsweise 87 Millionen Schweizer Franken werden von der Flughafenbetreiberin getragen.
Die Auflage sah schon damals vor, dass ein neues Konzept auszuarbeiten sei, wenn sich die Belastung lärmempfindlicher Räume in zwei aufeinanderfolgenden Jahren um mehr als ein dB erhöht. Eine solche Zunahme der Lärmbelastung wurde 2013 festgestellt. In der Folge erarbeitete der Flughafen Genf ein neues Konzept, welches dem BAZL vorgelegt und von diesem am 18. September 2017 genehmigt wurde.
Das neue Schallschutzkonzept gilt nicht nur für Gebäude, bei denen die Alarmwerte überschritten werden, sondern auch für Liegenschaften mit einer Lärmbelastung über den Immissionsgrenzwerten. Es legt im Einzelnen fest, wie die Schallschutzmaßnahmen durchgeführt werden: Das Gebiet mit den betroffenen Gebäuden wird abgegrenzt, die praktischen Modalitäten werden präzisiert und der Ablauf der Schallschutzarbeiten wird unter Festlegung der unterschiedlichen Prioritäten geplant.
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens für das neue Schallschutzkonzept wurden das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und der Kanton Genf vom BAZL angehört. Das Verfahren sah außerdem eine öffentliche Auflage vor, in deren Rahmen betroffene Dritte in den entsprechenden Gemeinden (namentlich Aire-La-Ville, Bellevue, Genthod, Grand-Saconnex, Meyrin, Pregny-Chambésy, Satigny, Vernier und Versoix) ihre Rechte geltend machen konnten. Es gingen drei Beschwerden ein, die jedoch abgewiesen wurden. Die Verfügung tritt nach Ablauf der Einsprachefrist in Kraft. Das neue Konzept betrifft Schallschutzmaßnahmen, die nach dem heutigen Stand durchgeführt werden müssen, und wird an die künftige Lärmentwicklung angepasst.