Die Alarmierungs- und Leitstelle für den Such- und Rettungsdienst (SAR) der schweizerischen Zivilluftfahrt wird künftig von der Kantonspolizei Zürich übernommen. Ab dem 01. Januar 2016 wird die Alarmierungs- und Leitstelle für den Such- und Rettungsdienst (SAR) der zivilen Luftfahrt in der Schweiz, beauftragt vom BAZL, von der Kantonspolizei Zürich übernommen. Neben einem großen Netzwerk zu allen schweizerischen Blaulichtorganisationen verfügt die Kantonspolizei Zürich über einen 24-Stunden Betrieb und besitzt durch das Betreiben eines eigenen Helikopters für Such- und Rettungszwecke das erforderliche Know-how aus der Luftfahrt. Zudem ist sie mit der Flughafenpolizei Co-Betreiberin des Krisenstabs Flughafen Zürich.
Die Schweiz ist gemäß Anhang 12 des am 07. Dezember 1944 in Chicago abgeschlossenen Übereinkommens über die internationale Luftfahrt verpflichtet, innerhalb ihres Staatsgebietes für die zivile Luftfahrt einen Such- und Rettungsdienst zu organisieren. Aufgabe der Alarmierungs- und Leitstelle für den Such- und Rettungsdienst ist die Koordination und Leitung der Such- und Rettungsmaßnahmen für vermisste Luftfahrzeuge. Suchflüge werden wie bis anhin primär durch die Schweizer Luftwaffe durchgeführt. Allfällige Rettungsaktionen werden wie bisher durch zivile Rettungsorganisationen (Rega, Feuerwehr, Sanität, Polizei, SAC usw.) übernommen.
Die Oberaufsicht über den Such- und Rettungsdienst bleibt weiterhin beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Bis Ende des Jahres wird die Leitstelle von der Schweizerischen Rettungsflugwacht Rega betrieben. Der Vertrag zwischen dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) als Aufsichtsbehörde und der Rega läuft Ende des Jahres aus.