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Die Flugverbotszone, die im Zusammenhang mit dem AfD-Parteitag am Wochenende über der Kölner Innenstadt eingerichtet wird, hat keine Auswirkungen auf den Flugverkehr des Köln Bonn Airport. Sicherheitsbehörden treffen besondere Vorkehrungen, da Gefahr von gewaltbereiten Gegendemonstranten zu erwarten ist. Flüge zum und vom Köln Bonn Airport, die nach Instrumentenflugregeln vorgenommen werden, sind von dem Verbot ausgenommen. Die Flugverbotszone umfasst im Radius einer nautischen Meile (1.852 Meter) den Innenstadt-Bereich und gilt ansonsten für alle Flüge inklusive Flugmodelle, ferngesteuerte Copter und Drohnen.
Das Flugverbot gilt seit Donnerstag, 20. April, um 12:00 Uhr bis Montag, 24. April, 12:00 Uhr.