Piloten begrüßen neue Grundverordnung zur Flugsicherheit

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Am 10. November hatte der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments über mehr als 1.100 Änderungsanträge zur Stärkung der vorgeschlagenen neuen „Grundverordnung“ der Europäischen Agentur für () abzustimmen. Damit ist eine solide Grundlage für den „Trilog“ mit dem Rat der Verkehrsminister und der EU-Kommission Anfang 2017 geschaffen. Die Vereinigung begrüßt außerdem eine Reihe weiterer Verbesserungen, die vom Verkehrsausschuss verabschiedet wurden.

Das Ergebnis für die neue Grundverordnung

  • Stärkere Regeln für den Betrieb von zivilen Drohnen.
  • Striktere Verfahren für die kooperative Sicherheitsaufsicht durch die nationalen Luftfahrtbehörden.
  • Ein neuer Artikel, der die beauftragt, die Interdependenzen zwischen Sicherheit und sozioökonomischen Faktoren der Beschäftigten zu berücksichtigen.

Ilja Schulz, Präsident der Vereinigung : „Mit dieser Abstimmung haben die EU-Parlamentarier die Basis für eine zukunftsfähige Grundverordnung der EASA gelegt. Wir sind besonders zufrieden mit den verschärften Sicherheitsregeln für den Betrieb von zivilen Drohnen, einschließlich der Forderung nach einer Lizenz für die Betreiber. In diesem Punkt freut es uns, dass die Mitglieder des Verkehrsausschusses den Dialog mit den Stakeholdern gesucht haben um Regeln zu finden zivile Drohnen sicher in den zu integrieren. Denn nur im Dialog mit allen Beteiligten können wir die Regeln schaffen, um und mit Menschen an Bord effektiv zu schützen.

Sicherheitsrisiken in durch atypischen Beschäftigungsformen, wie z. B. Null-Stunden-Verträge, Scheinselbstständigkeit oder Pay-to-Fly-Systemen, müssen dringend und systematisch angegangen und unterbunden werden. Die EASA muss hierbei eine Schlüsselrolle spielen.

Wir begrüßen daher die große parteiübergreifende Unterstützung für einen neuen Artikel in der EASA-Grundverordnung, die die Agentur verpflichtet geeignete Maßnahmen zu ergreifen um Risiken für die aufgrund sozioökonomischer Beschäftigungsfaktoren zu bekämpfen, sowie diese alle drei Jahre zu evaluieren. Dies ist ein großer Fortschritt, den wir als Teil der europäischen Pilotgemeinschaft voll und ganz unterstützen.“

Neue Punkte aus dem Verkehrsausschuss

  • Änderungsanträge zur Stärkung der kooperativen und gemeinsamen Sicherheitsüberwachung.
  • Änderungen zur Sicherstellung einer gesonderten Überarbeitung der EU-Verordnung 1008/2008 hinsichtlich der vorherigen Genehmigung von Wet-Leasing-Geschäften.
  • Sowie spezifische Änderungen in der Grundverordnung gegen ausbeuterische „Pay-to-fly“- Systeme.
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