Piloten der VC zum Abschlussbericht von Germanwings 4U9525

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Am Sonntag veröffentlichte die französische Flugunfalluntersuchungsbehörde BEA den Abschlussbericht zum Unglück des der Germanwings, 4U9525. Wie erwartet zeigt der Bericht, dass der Unfallhergang den Erkenntnissen der Untersuchungsbehörde zufolge so stattgefunden hat, wie bisher angenommen. Wie die Pilotenvereinigung (VC) kommentiert, sollte bei zukünftigen Maßnahmen für die Sicherheit besonderes Augenmerk unter anderem auf die intensive Betreuung von Betroffenen gelegt werden. Die sogenannten „Peer-Support-Programme“, wie sie z.B. die Stiftung MayDay in anbietet, bieten den besten Schutz psychische Probleme zu erkennen und Betroffenen zu helfen.

„Die Sicherheitsempfehlungen der Unfalluntersuchungsbehörde bilden ein ausgewogenes Maßnahmenpaket, um solch eine Katastrophe in Zukunft weniger wahrscheinlich zu machen. Wichtig ist, dass dieses Paket in seiner Gesamtheit umgesetzt wird und nicht nur die Teile angegangen werden, die einfach umsetzbar erscheinen.“, sagt Markus Wahl, Sprecher der VC.

Gesprächskanal für Betroffene öffnen

Bei diesen Programmen können betroffene Besatzungsmitglieder Hilfe suchen, ohne direkte Konsequenzen für ihren Arbeitsvertrag befürchten zu müssen. Nur so kann die Basis für das notwendige Vertrauen zwischen Arzt und Patient hergestellt werden, das nötig ist, damit sich ein Patient öffnen kann. Ausschließlich in einem solchen Umfeld kann erreicht werden, dass sich ein Betroffener gar nicht mehr verstecken will. Zwangskontrollen können dies nicht, sie treiben Betroffene in den „Untergrund“.

Ein weiterer wichtiger Punkt stellt die nötige finanzielle und soziale Absicherung für den Fall einer eventuellen Fluguntauglichkeit dar. Die ärztliche Schweigepflicht ist nach Ansicht der VC ein fundamentales Gut im Verhältnis zum Arzt und muss unbedingt geschützt werden. Es ist wichtig, dass bei der Erstellung eines Kriterienkataloges, der festlegt, welche Krankheit gemeldet werden muss und welche nicht, strenge Maßstäbe beim Datenschutz angelegt werden. Es ist bereits jetzt so, dass Ärzte bei Gefahr in Verzug Informationen weitergeben dürfen. Ein Katalog muss unter Einbeziehung aller an dem Verfahren Beteiligter eine sinnvolle Meldeschwelle definieren, um eine sorgfältig austarierte Balance zu finden, eine für alle Seiten verlässliche Verbesserung zu erreichen, ohne das Vertrauen zwischen Arzt und Patient zu beschädigen.

VC: Zwei-Personen-Regel keine Hilfe

Auch knapp ein Jahr nach dieser Katastrophe sind die Gedanken der (VC) bei den Opfern und deren Angehörigen. Die Maßnahmen zur Vermeidung solcher Ereignisse in Zukunft sieht die VC jedoch skeptisch. Nach Meinung der VC hätten einige der bis heute unter dem Vorwand des Unglückes eingeführten Maßnahmen, z.B. die Zwei-Personen-Regel oder unangekündigte Drogen- und Alkoholtests, diese Katastrophe nicht verhindert und können dies auch in Zukunft nicht.

„Die vorliegenden Sicherheitsempfehlungen aus dem Unfallbericht müssen nun zügig umgesetzt werden, um das noch sicherer zu machen. Die aus reinem Aktionismus eingeführte Zwei-Personen-Regel oder unangekündigte Drogen- und Alkoholtests hingegen bieten keine Verbesserung der Sicherheit und gehören daher wieder abgeschafft.“ so Markus Wahl. Auch im Untersuchungsbericht werden diese Maßnahmen nicht empfohlen.