Immer häufiger kommt es zu gefährlichen Annährungen zwischen Drohnen und bemannten Flugzeugen. Im Februar 2016 musste ein Airbus der Air France im Landeanflug auf Paris einer Drohne ausweichen. Im März dieses Jahres verfehlte eine Drohne nur knapp einen A380 der Lufthansa im Anflug auf Los Angeles.
Ohne Regulierung und Sicherheitsmaßnahmen für den Betrieb von Drohnen ist es nur eine Frage der Zeit, bis es zu einem schweren Unfall kommt. Dass beim Betrieb von Drohnen unter einer Mindesthöhe von ca. 150 Metern das Kollisionsrisiko minimal sei, ist auch falsch, da unter dieser Mindesthöhe viele Rettungs- und Polizeieinsätze mit Hubschraubern stattfinden. Auch hier kam es bereits zum Abbruch von Rettungseinsätzen aufgrund des Betriebs von Drohnen. Die Zahl der unbemannten Flugsysteme – RPAS (Remotely Piloted Aircraft Systems) oder UAV (Unmanned Aerial Vehicles) – nimmt stark zu; sowohl im kommerziellen als auch im privaten Bereich werden Drohnen immer beliebter und ihre Einsatzmöglichkeiten zahlreicher. Die überwiegende Anzahl von Drohnen wird von Laien betrieben, die keinerlei Vorstellung vom Luftverkehr haben und die mögliche Risiken unterschätzen oder sogar negieren.
„Die Nutzung von Drohnen darf nicht zu einer Absenkung des Sicherheitsniveaus in der Luftfahrt führen. Eine Kollision mit einer Drohne kann fatale Folgen für Verkehrsflugzeuge und vor allem für Helikopter haben“, so Markus Wahl, Sprecher der Vereinigung Cockpit. „Gleichzeitigt stellen Drohnen auch ein Security-Problem dar, weil mit ihrer Hilfe verbotene Gegenstände in Sicherheitsbereiche – z. B. auch am Flughafen – geschmuggelt werden könnten.“ Die VC ist auch auf der ILA Berlin Air Show, Halle 3, Stand 105, vertreten.
Forderung der Vereinigung Cockpit
- Ausweichpflicht für unbemannte Luftfahrtsysteme
- Beipackzettel beim Kauf von Drohnen
- Betrieb nur in Sichtweite des Piloten
- Räumliche Betriebsbeschränkung für Drohnen
- Versicherungs- und Markierungspflicht
- Verbesserte Sichtbarkeit für unbemannte Luftfahrtsysteme