Richtplan zum Flughafen Zürich vom Bundesrat angepasst

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Der Schweizer Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Teilrevision des Zürcher Richtplans zum genehmigt. Er hat den Richtplan so angepasst, dass er den Vorgaben des Sachplans Infrastruktur (SIL) entspricht. Damit ist der Weg für eine mögliche Verlängerung der beiden Pisten 28 und 32 frei. Der Bundesrat hat zudem die Lärmbelastungskurve im SIL-Objektblatt für den angepasst. Damit soll die Sicherheit bei den An- und Abflugrouten verbessert werden. Die Revision des Richtplans dient dazu, in der Flughafenregion Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung festzulegen, die auf die Entwicklung des Flughafens abgestimmt sind.

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Teilrevision des Zürcher Richtplans zum genehmigt. Er hat den Richtplan so angepasst, dass er den Vorgaben des Sachplans Infrastruktur (SIL) entspricht. Damit steht der Weg für eine mögliche Verlängerung der beiden Pisten 28 und 32 gegeben. Der Bundesrat hat zudem die Lärmbelastungskurve im SIL-Objektblatt für den angepasst. Damit soll die Sicherheit bei den An- und Abflugrouten verbessert werden.

Die Revision des Richtplans dient dazu, in der Flughafenregion Rahmenbedingungen für die Siedlungsentwicklung festzulegen, die auf die Entwicklung des Flughafens abgestimmt sind. Die Vorgaben zum Flugbetrieb liegen in der Kompetenz des Bundes und werden im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) räumlich geregelt.

Wichtiger Teil der Richtplananpassung ist die so genannte Abgrenzungslinie, die der Kanton erstmals festgelegt hat. Mit ihr grenzt er Gebiete mit erheblichen Fluglärmbelastungen von Gebieten mit weniger Lärmbelastung ab. Innerhalb der Abgrenzungslinie werden keine zusätzlichen Wohnnutzungen geschaffen. Die Siedlungsentwicklung und insbesondere die Festlegung neuer Bauzonen für das Wohnen sind nur außerhalb der Abgrenzungslinie möglich.

Bundesrat nimmt beim Richtplan Änderungen gegenüber Kantonsratsbeschluss vor

Kantonale Richtpläne müssen gemäß Raumplanungsgesetz die Sachpläne berücksichtigen, so auch den SIL. Das SIL-Objektblatt Flughafen Zürich vom 26. Juni 2013 legt unter anderem den Flughafenperimeter – das für den Flughafen Zürich beanspruchte Areal – fest. Der Flughafenperimeter umfasst im Sinne einer Raumsicherung auch die möglichen Verlängerungen der Pisten 28 und 32. Am 24. März letzten Jahres hatte der Zürcher Kantonsrat der Teilrevision des Richtplans zugestimmt. Allerdings reduzierte er den Flughafenperimeter im Richtplan und schuf damit eine Differenz zum SIL-Objektblatt. Aufgrund der umfassenden Kompetenz des Bundes in der Luftfahrt hat der Bundesrat den Flughafenperimeter im Richtplan gemäß den Vorgaben des SIL-Objektblatts angepasst und genehmigt. Somit bleibt der Raum für allfällige Pistenverlängerungen gesichert. Ebenfalls korrigiert hat der Bundesrat eine Richtplanfestlegung zum Lärmschutz, die der Lärmschutzverordnung (LSV) widersprochen hätte.

Mit der vom Bund genehmigten Richtplananpassung verfügt der Kanton nun über eine mit dem SIL abgestimmte Grundlage für die Siedlungsentwicklung in der Flughafenregion.

Lärmbelastungskurve für den Flughafen Zürich im SIL angepasst

Der Bundesrat hat heute zudem die Lärmbelastungskurve im SIL-Objektblatt für den Flughafen Zürich angepasst. Im Rahmen einer Gesamtüberprüfung der Sicherheit beim Betrieb am Flughafen Zürich waren von einer Expertengruppe verschiedene Verbesserungsmassnahmen empfohlen worden, die Eingang in den SIL gefunden haben. Mit dem Betriebsreglement 2014 will die Flughafen Zürich AG (FZAG) einen ersten Teil davon umsetzen. Durch veränderte Nutzung der An- und Abflugrouten kann sich im Westen und Süden des Flughafens eine Verschiebung der Lärmbelastung im Nachtbetrieb ergeben. Aus diesem Grund muss die Lärmbelastungskurve im SIL-Objektblatt entsprechend angepasst werden.

Im Westen ist die Änderung durch die Abflüge bedingt, die weniger als im SIL ursprünglich geplant über das Surbtal, sondern weiterhin nach Südwesten über das Limmattal geführt werden sollen. Im Süden kommt es zu Änderungen bei den Anflügen: Aus sicherheitstechnischen Gründen werden bei Rückenwind über 2 Knoten Landungen statt von Osten auf die kurze Piste 28 auf die längere Piste 34 geleitet. Damit sind weder Änderungen bei der gegenwärtigen Anzahl Südanflüge noch bei der Lärmbelastung verbunden.⁞