Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) legt das neue Schallschutzkonzept des Flughafens Genf öffentlich auf. Dieses Konzept beschreibt die Modalitäten der Durchführung von Schallschutzmaßnahmen für lärmempfindliche Räume. Das Konzept betrifft Gebäude, bei denen die vom Flughafen Genf ausgehende Lärmbelastung die Immissionsgrenzwerte gemäß Lärmschutz-Verordnung überschreitet. Im Jahr 2001 genehmigte das BAZL das Betriebsreglement des Internationalen Flughafens Genf (Aéroport International de Genève, AIG) mit der Auflage, dass ein Schallschutzkonzept ausgearbeitet werde. Dieses Konzept wurde 2003 gutgeheissen.
Die Auflage sieht weiter vor, dass für den Schallschutz an Gebäuden, bei denen die Lärmbelastung die Immissionsgrenzwerte überschreitet, ein neues Konzept ausgearbeitet werden muss, wenn sich die Belastung lärmempfindlicher Räume in zwei aufeinanderfolgenden Jahren um mehr als 1 dB erhöht. Eine solche Zunahme der Lärmbelastung wurde 2013 festgestellt.
Das neue Konzept legt das Gebiet mit den betroffenen Gebäuden im Einzelnen fest und präzisiert die praktischen Modalitäten sowie die Planung und den Ablauf der Schallschutzarbeiten. Für die Genehmigung des Konzepts ist das BAZL zuständig. Bevor das Amt seine Verfügung erlässt, hört es das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und den Kanton Genf an. Am 06. April 2016 wird das Konzept zudem für eine Dauer von 30 Tagen aufgelegt. Es kann beim Raumplanungsamt (Office de l’urbanisme) des Kantons Genf sowie bei den Gemeindeverwaltungen der betroffenen Gemeinden (Aire-la-Ville, Bellevue, Genthod, Grand-Saconnex, Meyrin, Pregny-Cambésy, Satigny, Vernier, Versoix) eingesehen werden.