Das in der Causa Flughafen Wien AG gegen ARGE HKL eingesetzte Schiedsgericht hat mit seiner heute zugestellten Entscheidung die offenen Streitpunkte zwischen den Parteien entschieden. Darin werden der Flughafen Wien AG insgesamt rund 16,7 Mio. Euro zugesprochen.
Ausgangspunkt der Auseinandersetzung waren Forderungen und Mängelrügen der FWAG im Rahmen der "Vergangenheitsbewältigung" beim Bau des neuen Terminals Check-in 3 (vormals "Skylink") gegen die ARGE HKL, und zwar aus mehreren Titeln, insbesondere aus überhöhten Einstandspreisen, Planungs- und Ausführungsmängeln sowie Abrechnungsdifferenzen bezüglich des brutto rund 160 Mio. Euro schweren Gesamtauftrages.
Preisminderung und Korrekturen bei Schlussrechnung
Die ARGE HKL war Planer und Ausführender von Haustechnikleistungen bei der Errichtung des neuen Terminals Check-in 3, die Ortner GesmbH hat Sanitärleistungen erbracht. Die zugesprochene Summe enthält sowohl Korrekturen der Schlussrechnung und von überhöhten Einstandspreisen sowie Preisminderungen. Bilanziell wird die FWAG den Großteil der zugesprochenen Summe gegen die Herstellkosten des Terminals Check-in 3 verrechnen, was künftige Abschreibungen reduziert; nur ein geringer Teil wird ertragswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2013 verbucht werden.
Der Entscheidung des Schiedsgerichts war ein langwieriges und umfangreiches Schlichtungsverfahren unter Einschaltung von Gutachtern und Rechtsexperten vorangegangen. Als Schiedsrichter des dreigliedrigen Schiedsgerichts waren die Universitätsprofessoren Dr. Michael Holoubek und Dr. Markus Achatz, sowie als Vorsitzender der gerichtlich beeidete Bausachverständige DI Dr. Stephan Fuld, tätig.
Kosten deutlich reduziert
Insgesamt können mit diesem Schiedsspruch die Gesamtkosten des Check-in 3 gegenüber dem ursprünglichen Budget von 830 Mio. Euro weiter deutlich gesenkt werden, der noch immer vorläufige Abrechnungsstand liegt derzeit bei rund 725 Mio. Euro. Im Rahmen der "Vergangenheitsbewältigung" konnten vom Flughafen insgesamt bereits mehr als 30 Mio. Euro von diversen Auftragnehmern und Lieferanten als Schadensersatzleistungen bzw. Herstellkostenminderungen erzielt werden.