Im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens hat der Gemischte Luftverkehrsausschuss Schweiz-EU die Übernahme verschiedener EU-Erlasse durch die Schweiz beschlossen. Diese neuen Bestimmungen betreffen die technische Sicherheit, Sicherheitskontrollen sowie die Flugsicherung und werden dem Anhang zum bilateralen Luftverkehrsabkommen hinzugefügt. Sie treten am 15. September 2015 in Kraft. Insgesamt wurde der Übernahme verschiedener EU-Rechtsvorschriften in den Anhang des Luftverkehrsabkommens zugestimmt. Die wichtigsten Neuerungen im Bereich der Sicherheit betreffen Bestimmungen für die allgemeine Luftfahrt, insbesondere für Ausbildungsbetriebe für Privatpiloten, Ballonfahrer oder Segelflugpiloten.
Sie sollen Anforderungen unterstellt werden, die sich speziell nach ihrer Tätigkeit richten, und von gewissen Auflagen für die gewerbsmäßige Luftfahrt befreit werden. Auf dem Gebiet der Sicherheitskontrollen werden die Maßnahmen für das Aufspüren von Sprengsätzen sowie spezifische Abläufe für die Kontrolle von Fracht und Post aktualisiert.
Auch werden neue Regelungen für die Flugsicherung eingeführt. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Normen, welche die Kontinuität von vernetzten Flugsicherungsdiensten gewährleisten sollen. Außerdem werden gewisse Fristen für die technische Anpassung von Luftfahrzeugen verlängert. Die Fristverlängerung gilt bis zur Verabschiedung neuer technischer Spezifikationen für die Ausstattung von Luftfahrzeugen durch die europäische Flugsicherheitsbehörde (EASA).
Der Bundesrat hat den Beschluss des Gemischten Ausschusses an seiner Sitzung vom 01. Juli 2015 gutgeheißen. Unterzeichnet wurde der Beschluss vom Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), Peter Müller, der die Schweiz im Gemischten Ausschuss vertritt. Die neuen Bestimmungen des Abkommens treten in der Schweiz am 15. September 2015 in Kraft.