Am 08. Dezember 2016 wird der Gemischte Luftverkehrsausschuss Schweiz – EU grünes Licht für die Übernahme verschiedener EU-Erlasse durch die Schweiz geben. Die Schweiz hat sich heute bereit erklärt, verschiedene Regelungen der Europäischen Union zur Flug– und Luftsicherheit sowie zum Flugverkehrsmanagement in den Anhang des Luftverkehrsabkommens zu übernehmen. Die neuen Bestimmungen betreffen die Flug– und Luftsicherheit. Die wichtigsten Bestimmungen zielen zum einen darauf ab, die Leistungsfähigkeit der Flugschreiber zu erhöhen und die Bergung von Flugzeugen nach einem Unfall im Meer zu erleichtern. Sie treten 2017 in Kraft.
Weiter soll sichergestellt werden, dass die Position von Verkehrsflugzeugen jederzeit bekannt ist. Zum anderen werden neue Anforderungen an die Ausbildung, die Prüfungen und periodischen Nachprüfungen von Piloten festgelegt, die Flüge mittels Performance Based Navigation (PBN) durchführen.
Was die Prävention von Anschlägen gegen die Luftfahrt anbelangt, so werden Schweizer Inspektorinnen und Inspektoren aufgrund der neuen Regelung berechtigt sein, sich an den Sicherheitsinspektionsteams der Europäischen Kommission zu beteiligen.
Der Bundesrat hat die Übernahme dieser neuen Bestimmungen an seiner Sitzung vom 02. Dezember 2016 genehmigt. Für die Schweiz unterzeichnete der Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), Christian Hegner, den Beschluss. Die neuen Bestimmungen des Abkommens treten in der Schweiz am 01. Februar 2017 in Kraft.