Auf dem Regionalflugplatz Grenchen startete am 30. März 2017 das Pilotprojekt „IFR ohne Flugverkehrskontrolldienst“. Damit sollten Erfahrungen gesammelt werden, wie An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln ohne Flugsicherung bewerkstelligt werden können.
Flüge, die nach Instrumentenflugregeln (IFR) durchgeführt werden, müssen grundsätzlich von der Flugsicherung geleitet werden. Für Regionalflugplätze wird es aus finanziellen Gründen zunehmend schwieriger, eine eigene Flugsicherung zu unterhalten. An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln, aber ohne Flugsicherung, könnten dabei helfen, die Kosten zu reduzieren.
Daher wurde für Grenchen das Pilotprojekt „IFR ohne ATC“ entwickelt. Ziel war es, Erfahrungen damit zu sammeln, wie ein solcher Betrieb ohne Abstriche am hohen Sicherheitsniveau durchgeführt werden kann. Das jetzige Pilotprojekt in Grenchen wird zwar zum Ende März 2019 beendet. Die Arbeiten für eine permanente Lösung für „IFR ohne ATC“ in Grenchen und auf anderen Flugplätzen laufen aber weiter.
IFR Grenchen kollidiert mit Bern
Im Verlaufe des Pilotprojektes wurde festgestellt, dass es zu einem Konflikt zwischen dem abfliegenden IFR-Verkehr von Grenchen und dem IFR-Verkehr des Flughafen Berns kommen kann. Erschwerend für das Projekt waren zudem der Personalmangel bei der Flugsicherung Skyguide sowie weitere zusätzliche Projekte. Diese Umstände führten dazu, dass das BAZL kurzfristig und mit hohem Aufwand mehrere größere Anpassungen verfügen musste.
Derzeit kann die Flugsicherung in den Hauptverkehrszeiten zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr gewährleistet werden. In den Randzeiten ohne Flugsicherungsdienste der Skyguide soll die im Pilotprojekt eingeführte „Radio Mandatory Zone“ weitergeführt werden. Diese schreibt vor, dass innerhalb der Zone Piloten über den Sprechfunk Meldungen abgeben müssen. Damit wird die Sicherheit in den Zeiten mit Sichtflugverkehr verbessert.
Die Flugplatz Grenchen AG hat nun mehr Zeit, die Konfliktsituation bei IFR-Abflügen ohne ATC zu lösen, damit ein permanenter Instrumentenflugbetrieb ohne Flugsicherung eingeführt werden kann. Die aus dem Pilotprojekt gewonnenen Erkenntnisse werden in zukünftige Projekte dieser Art einfließen. Das BAZL bleibt weiterhin offen, auch von anderen Flugplätzen entsprechende Projektanträge zu beurteilen und soweit möglich fachlich zu unterstützen.