Das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL hat der Berner Fluggesellschaft SkyWork Airlines AG aus wirtschaftlichen Gründen die Betriebsbewilligung bis Ende Oktober 2017 befristet. Flugbetriebe müssen gegenüber dem BAZL den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen genügend finanziert ist, um die sichere Abwicklung des Flugbetriebs gewährleisten zu können. Wie die Behörde mitteilt, kann die Fluggesellschaft aus Bern zum aktuellen Zeitpunkt die Finanzierung des Winterflugplans 2017/18 nicht mehr gewährleisten. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL überprüft daher periodisch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aller Luftfahrtunternehmen. Ist diese nicht mehr sichergestellt, muss das BAZL die Betriebsbewilligung entziehen oder befristen.
Sollte sich in der Zwischenzeit eine neue Finanzierungsgrundlage finden, kann der Flugbetrieb aber weitergeführt werden. Trotz intensiver Bemühungen konnte Skywork aber bis zum aktuellen Zeitpunkt keinen gesicherten Finanzierungsnachweis für den kommenden Winterflugplan 2017/18 vorlegen. Das BAZL hat daher die Betriebsbewilligung bis Ende Oktober befristet.
Fluggesellschaft schon länger unter Aufsicht
Das BAZL hat seit geraumer Zeit die Aufsicht über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Skywork Airlines verstärkt und wurde von der Gesellschaft jederzeit transparent über die Geschäftslage informiert. Kann die Fluggesellschaft aber während der Frist den notwendigen Finanzierungsnachweis noch erbringen, kann auch der Flugbetrieb weitergehen. Erst kürzlich hatte die Airline eine Verbindung Basel – Wien aufgenommen.