Strafanzeige gegen Sicherheitsdienstleister am Flughafen

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Die / GmbH wird bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den Sicherheitsdienstleister Kötter stellen. Vorausgegangen ist eine Untersuchung des NRW-Verkehrsministeriums sowie der Bezirksregierung wegen des anonym von Kötter-Mitarbeitern erhobenen Vorwurfs der Manipulation von Schulungsunterlagen. Bei der von den Behörden infolge der anonymen Vorwürfe eingeleiteten Untersuchung sind nach Angaben des Ministeriums Unregelmäßigkeiten für das Jahr 2016 festgestellt worden. Die Firma Kötter, die im Auftrag des Flughafens die Personen- und Warenkontrolle an der zentralen Kontrollstelle, dem sogenannten Tor A, durchführt, soll Bescheinigungen für jährlich vorgeschriebene Fortbildungen ausgestellt haben, ohne dass die entsprechenden Mitarbeiter an den jeweiligen Fortbildungen teilgenommen haben.

Die zuständige Luftsicherheitsbehörde, das Verkehrsministerium, hat nach der Prüfung deshalb verfügt, dass alle Mitarbeiter, die an Tor A zum Einsatz kommen, sich binnen
zwei Monaten einer 24-stündigen Nachschulung unterziehen müssen. Diese Nachschulungen werden vom überprüft. Eine Beeinträchtigung der Sicherheit liegt nach Angaben des Flughafens nicht vor. Am sind nur mit der gesetzlich notwendigen tätig.

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