Tarifeinheit: Pilotengewerkschaft moniert weiter Einschnitte beim Streikrecht

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Die heute im Bundestag durchgeführte Anhörung zum Entwurf des Tarifeinheitsgesetzes machte klar, dass die Große Koalition das Streikrecht einschränken möchte, ohne dies explizit sagen zu wollen. Die Gutachter aus dem Arbeitgeberlager gäben sich, so die (VC), größte Mühe, das eigentliche Ziel zumindest nicht explizit zu nennen. Die VC sieht aus verfassungsrechtlicher Perspektive kein Zweifel daran, dass der Gesetzentwurf massiv in das Grundrecht der Koalitionsfreiheit eingreift und heute etablierten Gewerkschaften das Recht verwehrt, eigenständige Tarifverträge abzuschließen.

„Der Großteil der Gutachter attestierten dem Gesetz inhaltliche wie handwerkliche Mängel und eine begrenzte Wirkung. Das Gesetz ist somit nicht nur nutzlos, sondern schafft zudem zusätzliche Probleme. Die Befürworter jedoch waren sich im Ergebnis einer politisch erzwungenen Tarifeinheit einig, dass man lieber ein schlechtes Gesetz sehen möchte als keines“, so Markus Wahl, Pressesprecher der .

Eine kleinere Gewerkschaft im Betrieb unterliegt zukünftig einem faktischen Streikverbot, weil Arbeitskampfmaßnahmen nach geltender Rechtsprechung ein tariflich regelbares Ziel voraussetzten. Ein Tarifvertrag einer Minderheitsgewerkschaft würde nach dem Gesetzentwurf nicht zu Anwendung kommen können – eine Arbeitskampfmaßnahme wäre dann unzulässig.

Die Vereinigung sieht ein Gesetz zur politisch erzwungenen Tarifeinheit als Angriff auf die gewerkschaftliche Existenz. „Wir werden dies nicht hinnehmen und uns mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln politisch und rechtlich zur Wehr setzen. Im Falle einer gesetzlichen Regelung werden wir zum frühestmöglichen Zeitpunkt gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde einlegen“, so Wahl weiter.

Anlässlich der 3. Lesung des Tarifeinheitsgesetzes erklärt Ilja Schulz, Präsident der Vereinigung : „Heute ist ein schwarzer Tag für die Freiheit in . Die große Koalition hat das Tarifeinheitsgesetz ohne Rücksicht auf zwischenzeitliche Diskussionen umgesetzt. Minderheitsgewerkschaften wird ihr grundgesetzlich verbrieftes Streikrecht genommen. Das ist nicht nur ein Verfassungsbruch, es wird auch negative Auswirkung auf den Betriebsfrieden haben.“

Gerhart Baum, Bundesinnenminister a.D. und Rechtsanwalt hat für die Vereinigung Cockpit die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft und kommt zu einem klaren Urteil: „Die Bundesregierung bestreitet die Auswirkungen auf das Streikrecht, weil sie weiß, welche verfassungsrechtlichen Folgen damit verbunden wären. Die ganze Konstruktion, die den Letztentscheid der Mehrheitsgewerkschaft vorsieht, würde jedoch in sich zusammenfallen, wenn die Minderheitsgewerkschaft weiter streiken würde. Demgemäß nimmt das Gesetz ihr das Streikrecht.“

Eine ganze Reihe von Gutachten namhafter Experten für Verfassungsrecht, Staatsrecht und Arbeitsrecht, wie auch der Deutsche Anwaltsverein und der Richterbund haben in fachlichen Gutachten die Verfassungskonformität in Zweifel gezogen. Darüber hinaus verstößt die Feststellung der Mehrheit im Betrieb, zu der die Mitgliedschaft zu einer Gewerkschaft offenlegen werden muss gegen das Recht der Beschäftigten auf informationelle Selbstbestimmung.

In Bezug auf die fälschlicherweise von Arbeitsministerin Andrea Nahles propagierte Erwartung an das Gesetz stellt Ilja Schulz weiterhin fest: „Opportunitäten wecken Begehrlichkeiten. Die neuen Möglichkeiten für Mehrheitsgewerkschaften werden die bisher weithin praktizierten Kooperationen eher stören als fördern. Strukturveränderungen werden zu einem verschärften um Mitglieder und damit zu Unfrieden in den Betrieben führen.“

Von den zu erwartenden Strukturveränderungen ist auch die Vereinigung Cockpit bedroht und wird gegen das Gesetz beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde einlegen und mit dem Antrag auf Einstweilige Anordnung versuchen das Inkrafttreten des Gesetzes zu verhindern.