Urteil für Ryanair gegen „Ausgleichsjäger“-Firma

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Ryanair hat heute das Urteil des obersten Gerichtshofs in begrüßt, das Ryanairs Richtlinien in Bezug auf die Kommunikation mit und die direkte Ausgleichszahlung an die Kunden gemäß der EU-Verordnung EU261 bestätigt.

Somit weist das Urteil einen Antrag von Bott & Co Solicitors Ltd. zurück, die „Ausgleichsjäger“-Firma für sämtliche Gebühren zu entschädigen, die diese nicht bei den Kunden zurückfordern kann, an die bereits direkt Ausgleichszahlungen vorgenommen hat.

habe funktionierende Lösung

Der diesem Fall vorsitzende Richter Edward Murray sagte, dass „Ryanair ein einfaches und benutzerfreundliches Verfahren für seine etabliert hat, damit diese Entschädigungsansprüche wegen Flugverspätung – entweder online oder auf dem Schriftweg – ohne Unterstützung durch Dritte geltend machen können.“ Ryanair fordert alle Kunden mit gültigen EU261-Ausgleichsansprüchen auf, ihre Forderungen direkt bei Ryanair geltend zu machen und „Ausgleichsjäger“-Firmen wie Bott & Co, Fairplane, Hayward Baker, Sky Legal, Flightright und Flight Heroes zu meiden, die mehr als 40 Prozent eines 250-Euro-Entschädigungsanspruchs als Provision berechnen können.

Kunden mit rechtsgültigen Ansprüchen, die ihre Forderung direkt bei Ryanair geltend machen, erhalten 100 Prozent ihres EU261-Ausgleichanspruchs, ohne Abzug von überhöhten Kosten für „Ausgleichsjäger“-Firmen. Diese würden dabei keine nützliche Dienstleistung erbringen, so Kenny Jacobs, Chief Marketing Officer von Ryanair. Im Rahmen des „Always Getting Better“-Programms für das Jahr 2018 habe Ryanair ein engagiertes Team zusammengestellt, das sämtliche rechtsgültigen Ausgleichsansprüche innerhalb einer branchenführenden Frist von zehn Werktagen bearbeite, so die Low-cost-.