800 Aktenordner zur Kapazitätserweiterung des Airport DUS

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Eine Zukunftsperspektive in rund 800 Aktenordnern – der Antrag des Düsseldorfer Airports auf Planfeststellung zur Kapazitätserweiterung mit einer Änderung der Betriebsgenehmigung wird mit umfangreichen Daten untermauert. Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes als Planfeststellungsbehörde hat in Abstimmung mit der zuständigen Anhörungsbehörde, der Bezirksregierung , die Antragsunterlagen als auslegungsreif bewertet. Die Bezirksregierung wird nunmehr den nächsten Schritt des Verwaltungsverfahrens, nämlich die breite Öffentlichkeitsbeteiligung, einleiten.

In unserer mobilen Gesellschaft immer mehr Menschen. Egal ob es in den , auf eine Bildungsreise oder zu einem Geschäftstermin mit Kunden und Partnern im Ausland gehen soll, die Nachfrage nach Flügen und Zielen steigt seit Jahren stetig.

Mobilität steigt – Grenzen erreicht

Die in operierenden versuchen, dieses steigende Mobilitätsbedürfnis zu befriedigen. Da sie dabei aber bereits heute an die genehmigungsrechtlichen Grenzen stoßen, möchte NRWs größter zukünftig sein vorhandenes Start- und Landebahnsystem in den Tagesstunden nachfrageorientierter und flexibler nutzen können.

Der Antrag sieht vor, in den Spitzenstunden über Tage die technisch mögliche Kapazität des Start- und Landebahnsystems zu nutzen und zukünftig 60 anstatt der aktuell möglichen 47 Slots zur Verfügung zu stellen. Mit acht zusätzlichen Abstellpositionen auf dem Flughafengelände soll die Infrastruktur des Airports der erwarteten Verkehrsentwicklung angepasst werden. Alle notwendigen baulichen Maßnahmen erfolgen innerhalb des bestehenden Flughafengeländes. 

Die 800 Ordner mit Antragsunterlagen, Gutachten und Plänen können somit – auf Anweisung der Anhörungsbehörde – in dieser Woche für die „Öffentliche Auslegung“ an die Auslegungsgemeinden sowie an die zu beteiligenden Fachbehörden und sonstigen öffentlichen Stellen gesendet werden. Die Bezirksregierung Düsseldorf wird die öffentliche Bekanntmachung der Auslegungs- und Einwendungsfristen in den Gemeinden veranlassen sowie über die Einzelheiten des Anhörungsverfahrens informieren. Die Düsseldorf GmbH hatte am 27. Februar 2015 den Antrag auf Kapazitätserweiterung beim Landesverkehrsministerium gestellt. Mit dem Versand der umfangreichen Unterlagen ist jetzt der Weg frei, die Öffentlichkeit in das Verfahren einzubeziehen.

Rege Beteiligung erwünscht

„Dem Airport ist eine starke Beteiligung der Menschen an dem formellen Verfahren wichtig. Darum hoffen wir, dass sich die Bürger nicht von dieser kleinen ‚Aktenflut‘ abschrecken lassen. Ein Satz der Antragsunterlagen umfasst vier Ordner. Wir möchten vielmehr dazu ermuntern, sich mit den konkreten Inhalten der Gutachten auseinanderzusetzen“, betont Dr. Ludger Dohm, Sprecher der Flughafengeschäftsführung.

Damit sich alle Interessierten bereits vor Beginn der öffentlichen Auslegung mit dem Vorhaben des Airports und den Gutachten beschäftigen können, wird der ab dem 09. Mai sämtliche Dokumente vorab im Internet unter www.dus-fuer-die-region.de veröffentlichen. Darüber hinaus sind im Vorfeld drei weitere öffentliche Informationsveranstaltungen geplant, in denen der Airport einen Überblick über den Verfahrensstand sowie die Möglichkeiten der Beteiligung geben möchte:

  • am Montag, 02. Mai, in Ratingen, Dumeklemmer Halle – Stadthalle Ratingen, Schützenstraße 1, 40878 Ratingen, Beginn: 18:30 Uhr
  • am Dienstag, 03. Mai, in Düsseldorf, Theodor-Fliedner-Gymnasium, Aula, Kalkumer Schloßallee 28, 40489 Düsseldorf, Beginn: 18:30 Uhr
  • und am Mittwoch, 04. Mai, in Meerbusch, Maria-Montessori-Gesamtschule, Aula, Weißenberger Weg 8, 40667 Meerbusch, Beginn: 18:30 Uhr.

Der Airport hat bei seinen Plänen aber nicht nur das Bedürfnis der Menschen nach Mobilität sowie die Erfordernisse der hiesigen Wirtschaft im Blick, sondern auch das verständliche Interesse der Nachbarn an Lärmschutz. Eine Änderung der bestehenden Nachtflugregelung ist daher nicht Gegenstand des Antrags. Auch der Angerlandvergleich, eine seit über 50 Jahren bestehende Vereinbarung mit Nachbargemeinden, bleibt gewahrt. Zusammen mit den hat der Airport seit 2003 bereits rund 71 Millionen Euro in passive Schallschutzmaßnahmen in der Nachbarschaft investiert. Weitere 20 Millionen Euro würden bei einer entsprechenden Erteilung der neuen Genehmigung in den Anwohnerschutz und die Instandhaltung von Lärmschutzmaßnahmen folgen.