Mit einer am 03. Mai 2016 erlassenen Verfügung genehmigt das Luftfahrtamt der Schweiz BAZL die von der Flughafen Zürich AG beantragten Gebühren. Diesem Antrag ging eine Einigung mit den Fluggesellschaften voraus. Sofern die Verfügung rechtskräftig wird, können diese per 01. September 2016 eingeführt werden und sind für vier Jahre gültig. Mit der Einführung der genehmigten Flughafengebühren profitieren Passagiere und Fluggesellschaften von niedrigeren Kosten. Dank der erfreulichen Passagierentwicklung und der Kosten- und Investitionsdisziplin bei der Flughafen Zürich AG kann trotz der Gebührenreduktion die Kostendeckung im regulierten Bereich beibehalten werden. Damit können sowohl die Wettbewerbs- als auch die Entwicklungsfähigkeit des Flughafens Zürich weiter gesteigert werden.
Die Lande- und Flugzeugabstellgebühren werden gemäß Antrag vom September 2015 ebenfalls angepasst. Diese Anpassungen beinhalten insbesondere Vereinfachungen in der Bemessung der Gebühren, welche dann neuerdings über Gewichtsklassen erfolgt.