Mit einer groß angelegten Informationskampagne informiert das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) deutschlandweit über die ab 25. März 2013 notwendige behördliche Zulassung als bekannter Versender. In einem ersten Informationsschreiben weist das LBA darauf hin, dass alle Unternehmen, die den Status des bekannten Versenders über diesen Stichtag hinaus behalten oder erhalten wollen, bis zum 25. März 2013 zwingend eine behördliche Zulassung benötigen.
Die bisherige Anerkennung verliert mit diesem Stichtag unverzüglich ihre Gültigkeit. „Es ist dringend notwendig, die Zulassungsanträge nun zeitnah einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden und möglichst viele Zulassungsverfahren bis März 2013 abschließen zu können“, unterstreicht die Luftfahrtbehörde die Dringlichkeit ihres Appells. Im ersten Schritt hat das LBA allen ihr bekannten Unternehmen ein Informationsblatt nebst Fragebogen zugesandt. Mit Informationsgesprächen und -veranstaltungen soll in den kommenden Wochen die Unterrichtung des betroffenen Personen- und Unternehmenskreises durch das LBA fortgesetzt werden.
„Von den mehreren zehntausend Unternehmen mit einer befristeten Anerkennung als bekannter Versender konnten bis Ende 2011 nur 44 die gesetzlich geforderte, behördliche Zulassung durch das LBA erhalten. Wir befürchten, dass sich viele Unternehmen bisher nicht oder nicht ausreichend mit den nach dem 25. März 2013 drohenden Konsequenzen befasst haben“, erläutert LBA-Präsident Ulrich Schwierczinski die Aktivitäten der Behörde. „Die Firmen müssen wissen, dass für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in ihrem Betrieb und die anschließende Zulassung durch das Luftfahrt-Bundesamt ein Zeitraum von bis zu einem Jahr durchaus üblich ist. Eine Verlängerung der gesetzlich festgelegten Frist für eine behördliche Zulassung als bekannter Versender ist nicht möglich“, so Ulrich Schwierczinski vor diesem Hintergrund.
Für weitere Informationen und Rückfragen steht das Luftfahrt-Bundesamt den betroffenen Unternehmen unter der Telefonnummer + 49 (0) 531 2355 116, Sprechzeiten Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr sowie am Freitag von 9 bis 15 Uhr, zur Verfügung.