Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH will das Einsetzen leiserer Flugverfahren am BER honorieren. Dazu soll die Entgeltordnung für Airlines angepasst werden. Bislang wurden die Entgelte ausschließlich anhand der Flugzeugtypen ermittelt, denen jeweils eine feste Lärmklasse zugeordnet wurde.
Zukünftig spielt es für die Entgelte eine wichtige Rolle, welches Flugverfahren gewählt wird. Reihenuntersuchungen der Flughafengesellschaft haben nämlich gezeigt, dass es pro Flugzeugtyp möglich ist, leiser oder lauter zu fliegen. Um die Belastung für die Anwohner zu reduzieren, wird deswegen künftig ein leises Fliegen durch niedrigere Entgelte belohnt. Die Abrechnung jedes Starts und jeder Landung erfolgt auf der Basis des tatsächlich gemessenen Lärms.
Flugverfahren und Tageszeit
Die Flughafengesellschaft wird dafür sechs zusätzliche Messstellen errichten und die Lärmentgelte feiner abstufen. Statt sieben wird es künftig elf Lärmklassen geben, die in Schritten von zwei Dezibel (dB) gestaffelt sind. Flüge an den Randzeiten vor 06:00 Uhr und nach 23:00 Uhr werden zusätzlich mit einem hohen Entgeltzuschlag belegt. Das bedeutet für die Airlines, dass ein Flug mit dem gleichen Flugzeugtyp je nach gewähltem Flugverfahren und Tageszeit um ein Vielfaches teurer werden kann. Flüge mit lauten Flugverfahren in den Randzeiten werden dadurch für die Airlines wirtschaftlich unattraktiver.
Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Leiser fliegen soll sich lohnen. Wir schaffen einen Anreiz für die Airlines, gleichzeitig auf die Menschen im Flughafenumfeld Rücksicht zu nehmen und Geld zu sparen. Wegen des hohen Kostendrucks der Branche werden die Airlines die lauten Flugverfahren und die teuren Randzeiten meiden. Wenn wir mit dem BER erfolgreich sein wollen, kommen wir ohne die Randzeiten trotzdem nicht aus. Insbesondere die für die gesamte Region wichtigen Langstreckenverbindungen nach Amerika und Asien müssen die Möglichkeit haben, die Randzeiten nutzen zu können.“
Meilensteine am BER: Entrauchung und Lüftungstechnik
Die finalen Prüfungen der brandschutztechnischen Anlage im Fluggastterminal kommen weiter voran. Die Prüfung durch den Übergeordneten Sachverständigen (ÜSV) der maschinellen Rauchabzugsanlagen wurde in dieser Woche abgeschlossen. Bei der Prüfung wurden keine Mängel festgestellt. Damit wurde die ordnungsgemäße Beschaffenheit, Wirksamkeit und Betriebssicherheit dieser Anlagen bestätigt. Bereits in der letzten Woche wurden die lüftungstechnischen Anlagen im Fluggastterminal und den beiden Pavillons Nord und Süd durch den Übergeordneten Sachverständigen (ÜSV) final geprüft. Die Betriebssicherheit und Wirksamkeit wurde vom ÜSV für alle im Objekt installierten Lüftungsanlagen bescheinigt und deren Betrieb als zulässig erklärt.
Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Mit den vom TÜV freigegebenen lüftungstechnischen Anlagen und der kompletten Entrauchungsanlage wurden weitere Meilensteine bei der Fertigstellung des BER Terminal 1 erreicht. Damit sind zur Wirkprinzipprüfung (WPP) nur noch drei Anlagengruppen offen, in denen bis zum Sommer grünes Licht für die WPP erwartet wird. Die Firma Caverion hat die umfangreichen Anlagen zur Entrauchung und Belüftung rechtzeitig fertiggestellt. Für die gute Zusammenarbeit mit der Firma bedanken wir uns. Ebenfalls danke ich der Projektleitung und den Kompetenzteams der Flughafengesellschaft, die mit unermüdlichen Einsatz diese sehr umfangreichen technischen Anlagen fertiggestellt haben.“