Die Flughafengesellschaft des Flughafens Berlin–Brandenburg hat zusammen mit den zuständigen Behörden eine Untersuchung des Vorgangs aufgenommen, über den aktuell in den Medien berichtet wird. Dabei wurde verbreitet, es sei ein Zugang zum Sicherheitsbereich des Flughafens möglich.
Wie seitens des BER bereits mitgeteilt wurde, ist der Zugang zum Sicherheitsbereich der Flughäfen Tegel und Schönefeld durch Sicherheitskontrollen und durch von außen verschlossene, alarmgesicherte Fluchttüren versperrt.
Ein ungehindertes, unkontrolliertes Eindringen in den Luftsicherheitsbereich ist durch die funktionierenden, von EU und nationalen Sicherheitsbehörden abgenommenen Sicherheitssysteme und Prozesse generell nicht möglich. Die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen sind ausreichend und entsprechen den gesetzlichen Anforderungen.
Dennoch lässt sich im diskuterten Fall nicht ausschließen, dass ungeachtet dieser hohen Zugangsbeschränkungen ein widerrechtlches Eindringen in den Sicherheitsbereich möglich war. Im Zuge der laufenden Überprüfungen, die in enger Abstimmung mit den Behörden stattfinden, wurde eine Techniktür zu einem mit Starkstromleitungen ausgestatteten Installationsschrank in einem nicht öffentlich zugänglichen Wartungsbereich als möglicher Zugangspunkt identifiziert. Sollte sich bestätigen, dass diese Tür passierbar war, könnte es sich nur um einen, vermutlich durch menschliches Versagen verursachten Einzelfall handeln.
Die Flughafengesellschaft des BER hat auf diesen Sachstand unmittelbar reagiert und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um eine Wiederholung widerrechtlicher Zutritte auszuschließen. Darüber hinaus werden alle Schnittstellen zwischen dem öffentlichen Bereich und dem Luftsicherheitsbereich erneut überprüft.