Mit der länderübergreifenden Bundesratsinitiative (Bundesrat, Drs. 550/15) vom 27. November 2015 fordern Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz mehr Schutz vor Fluglärm ein. Der Bund müsse dem Thema Fluglärmschutz neben Sicherheit und Kapazität ein stärkeres Gewicht beimessen. Alle drei Landesregierungen hatten entsprechende Kabinettsbeschlüsse gefasst. Die Verfahrensbeteiligung der von den An- und Abflugrouten betroffenen Anwohnern ist eine weitere Kernforderung dieser Länderinitiative. Der Vorwurf der beteiligten Länder an den Bund, sich nicht um die Belange des Fluglärmschutz zu kümmern, ist eindeutig. Seit Jahren werden dort erforderliche Maßnahmen blockiert. Es sei jetzt an der Zeit die Rahmenbedingungen für den Fluglärmschutz und mehr Transparenz zu schaffen, so die Ländervertreter.
„Und wo steht Hamburg?“, fragt Martin Mosel, Sprecher der BAW Bürgerinitiative für Fluglärmschutz in Hamburg und Schleswig-Holstein und weiß auch gleich die Antwort, „Hamburg hat erneut den Anschluss beim Fluglärmschutz verpasst. Statt, wie von der Bürgerschaft über den 16-Punkte-Plan für mehr Fluglärmschutz gefordert, sich aktiv auf Bundesebene an Länderinitiativen zu beteiligen und diese auch zu initiieren, um auf diese Weise dem Lärmschutz im Luftverkehrsgesetz eine stärkere Bedeutung zu geben, verweigert sich der Hamburger Senat dieser Aufgabe“.
Die Hamburger Behörde für Umwelt und Energie lässt auf Nachfrage mitteilen, dass über eine Teilnahme an der Bundesratssitzung und das Abstimmungsverhalten der Senat kurz vor der kommenden Sitzung entscheiden will. „Es ist ein Skandal mit welcher Ignoranz der Hamburger Senat sich dem eindeutigen Petitum der Bürgerschaft entzieht und dem Fluglärmschutz in Hamburg keine Durchsetzung verleiht. Der ‚Reduzierung des Fluglärms‘ will sich der Senat nicht verpflichten und meidet diese Zielvorgabe, wie der Teufel das Weihwasser“, ärgert sich Mosel. Nach einer aktuellen repräsentativen Erhebung der Interhyp AG seien 13 Prozent der Hamburgerinnen und Hamburger von Fluglärm gestört. Das sind bei 1,8 Mio. Einwohnern immerhin 234.000 Fluglärmbetroffene. Die Bürger der Umlandgemeinden sind dabei noch gar nicht berücksichtigt, erläuterte Mosel.
Die Länderinitiative im Bundesrat zielt darauf ab, dass die Luftfahrtbehörden und die Deutsche Flugsicherung (DFS) bei der Erarbeitung und Festlegung von Flugverfahren und der anschließenden betrieblichen Praxis nicht lediglich auf die Vermeidung von unzumutbarem Fluglärm hinwirken, sondern generell den Fluglärm reduzieren. Ziel ist es, dass DFS und das Bundesamt für Flugsicherung die Möglichkeiten des aktiven Schallschutzes an Flughäfen so weit wie möglich und so schnell wie möglich identifizieren und umsetzen. Zudem soll auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen, wenn Flugverfahren neu festgelegt oder wesentlich geändert werden. Dazu sollen die Öffentlichkeit, betroffene Gemeinden und Träger öffentlicher Belange die Arbeit der Fluglärmschutzkommission als Beratungsorgan ergänzen.
„Bisher findet eine Beteiligung der von Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht statt. Dies ist nicht nur unzeitgemäß sondern auch rechtswidrig. Auch die Nachtruhe der Bevölkerung muss endlich mehr Beachtung finden. Insbesondere die in Hamburg stetig steigenden Fluglärmbelastungen durch das Wachstum des Luftverkehrs ist nicht mehr akzeptabel“, resümiert Mosel und ergänzt, „Ich fordere vom Hamburger Senat endlich Verantwortung in der Sache zu zeigen und den 16-Punkte-Plan der Bürgerschaft mit dem erforderlichen Ernst anzugehen.
Dazu gehört insbesondere auch die Mitarbeit bei und Führung von Initiativen zur Reduzierung des Fluglärms auf Bundesebene, wie aktuell die Beratungen zur Reform des Luftverkehrsgesetzes und der Bundesratsinitiative zur Änderung des Fluglärmschutzgesetzes, die bisher ohne Hamburg stattfinden.“ Den berechtigten Forderungen der von Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürgern müsse endlich der erforderliche Respekt gezeigt werden.