Die Deutsche Flugsicherung DFS hat in in diesem Jahr schon 25 Drohnensichtungen im Nahbereich und innerhalb von Flughafenbegrenzungen gezählt. Im Vergleichszeitraum 2019 waren es noch 17.
Unerlaubte Drohnenflüge an Verkehrsflughäfen nehmen also auch in Zeiten der Coronakrise weiter zu. Die Meldungen über unerlaubte Drohnenflüge an den deutschen Verkehrsflughäfen haben in den Monaten seit Jahresbeginn jeweils neue Höchstwerte erreicht. Im Januar waren es vier, im Februar zehn und im März elf Behinderungen durch unbemannte Fluggeräte. In den Vergleichszeiträumen 2019 kam es im Januar zu einer Sichtung, in den beiden Folgemonaten zu jeweils acht Sichtungen.
Piloten als Drohnenführer in der Pflicht
Auch in diesem Jahr ist Deutschlands verkehrsreichster Flughafen Frankfurt am Main mit insgesamt 16 gemeldeten Drohnensichtungen am stärksten betroffen. Elf dieser Sichtungen ereigneten sich im Monat März. Weitere Zwischenfälle gab es an den Flughäfen Berlin Tegel mit drei, Hamburg mit zwei sowie München, Stuttgart, Nürnberg und Saarbrücken mit jeweils einer Sichtung. Die Zahl der Drohnensichtungen basiert auf Meldungen durch Flugzeugbesatzungen sowie Beobachtungen der Fluglotsen und Flughafenmitarbeiter. Die Drohnen wurden im Nahbereich der Flughäfen gesichtet, teilweise sogar innerhalb der Flughafenbegrenzungen.
Auf der eigenen Webseite hier gibt es von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH alle relevanten Informationen für den sicheren Drohnenflug. Die kostenlose Smartphone-App „DFS-DrohnenApp“ für iOS- und Android-Geräte bietet eine interaktive Kartendarstellung mit allen lokalen Flugbeschränkungen und aktuellen Informationen.
Drohnen verursachen Flugausfälle
Da unerlaubte Drohnenflüge an Flughäfen Passagiermaschinen und Insassen gefährden, können Fluglotsen in bestimmten Fällen aus Sicherheitsgründen keine Start- und Landefreigaben erteilen. Die Folge sind zum Teil erhebliche Verspätungen, Ausweichlandungen und Flugausfälle.
Betriebsstörungen ziehen darüber hinaus große wirtschaftliche Schäden für die betroffenen Flughäfen und die Luftverkehrsgesellschaften nach sich. Allein in diesem Jahr kam der Flugverkehr am Flughafen Frankfurt bei zwei Zwischenfällen im Februar und März für insgesamt vier Stunden teilweise oder sogar gänzlich zum Erliegen. Im Jahr 2019 lag die Dauer aller deutschlandweiten Verkehrsstörungen bei insgesamt knapp drei Stunden.
Drohnenflüge an Flughäfen als Straftatbestand
Unerlaubte Drohnenflüge im Nahbereich von Flughäfen gelten rechtlich als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und werden mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet. Die DFS hat im Auftrag des Ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur bereits ein Konzept für die systematische Detektion von Drohnen an den deutschen internationalen Verkehrsflughäfen entwickelt. Dazu werden Mitte des Jahres erste Tests mit verschiedenen Drohnendetektionssystemen an Flughäfen durchgeführt.