Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat der Betreibergesellschaft Flughafen Zürich AG das Zertifikat der European Aviation Safety Agency (EASA) erteilt, wonach die Sicherheitsprozesse des Flughafens Zürich die Anforderungen der EASA erfüllen. Die EASA hat von der EU-Kommission den Auftrag erhalten, für einheitliche und verbindliche Vorgaben in Sachen Sicherheit in der europäischen Luftfahrt zu sorgen und hat zu diesem Zweck in der EU-Verordnung Nr. 139/2014 die Vorgaben für Organisation, Betrieb und Infrastruktur von Flugplätzen im Geltungsbereich der EASA festgelegt. Diese Vorgaben definieren beispielweise, wie ein Flugplatz die Betankung der Flugzeuge, den Einsatz der Feuerwehr, die wiederholte Zustandskontrolle von Pisten und Anflugbefeuerung sowie die Schneeräumung zu organisieren hat.
Durch die Teilnahme der Schweiz an der EASA sind auch die Flugplätze Zürich, Genf, Bern, Lugano und St. Gallen-Altenrhein von den entsprechenden Vorgaben betroffen. Das BAZL überprüft in einem mehrtägigen Audit, ob die beschriebenen Sicherheitsprozesse den Vorgaben entsprechen und ob diese vom Flugplatzhalter wie beschrieben angewendet werden.
Der Flughafen Zürich ist nach Genf, Lugano und St. Gallen-Altenrhein der vierte Flugplatz der Schweiz, welcher ein EASA-Zertifikat erhält. Der Flughafen Bern wird bis Ende 2017 ebenfalls gemäß den Vorgaben der EASA zertifiziert. Die Regionalflugplätze Sion, Grenchen, Les Eplatures, Samedan, Ecuvillens, Lausanne, Birrfeld und Bressaucourt werden weiterhin nach den Vorgaben der International Civil Aviation Authority (ICAO) zertifiziert.