Die Sicherheitsgrenze gemäß § 8 Luftsicherheitsgesetz am Flughafen Berlin Brandenburg wurde aktiviert und eine Sicherheitsdurchsuchung gestartet. Das sogenannte Cleaning soll sicherstellen, dass sich keine gefährlichen/verbotenen Gegenstände mehr in den bisherigen Betriebsbereichen der ehemaligen Baustelle befinden. Die Sicherheitsdurchsuchung dauert mindestens 10 Tage und wird von der Flughafensicherheit mit Unterstützung der Landespolizei und unter der Aufsicht der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin–Brandenburg (LuBB) durchgeführt.
Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH:Â
„Das Cleaning ist ein wichtiger Meilenstein, um aus dem abgenommenen Gebäude des BER einen funktionierenden Flughafen zu machen. In ganz Deutschland wurde noch nie ein so großer Innen- wie Außenbereich entsprechend des aktuell geltenden Luftsicherheitsgesetzes durchsucht. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Flughafengesellschaft sowie der Partner wird der BER mit Luftsicherheitsbereich eine ganz neue Erfahrung. Es ist gut, dass wir diesen Schritt rechtzeitig vor der Eröffnung gehen, sodass wir alle Prozesse unter realen Bedingungen weiter einüben können.“
Durchsuchung des gesamten Flughafengeländes
Alle Räumlichkeiten, Fahrzeuge und Flächen, die künftig im Sicherheitsbereich liegen, müssen durchsucht werden. Dabei handelt es sich um Außenflächen von 970 Hektar, wie zum Beispiel die neue Start- und Landebahn Süd oder die bislang noch nicht zum Sicherheitsbereich gehörenden Vorfelder in unmittelbarer Nähe des Terminals 1. Zudem werden die zum Sicherheitsbereich gehörenden Terminalbereiche des T1 und weitere Gebäude wie Kantine oder Feuerwache Ost auf rund 280.000 Quadratmetern durchsucht.
Alle ansässigen Mieter und Firmen wurden davor aufgefordert, gefährlich/verbotene Gegenstände zu entfernen. Alle Einrichtungen werden u. a. mittels Sichtkontrollen, Sprengstoffspurendetektionsgeräten und Sprengstoffspürhunden durchsucht und anschließend versiegelt. Im Außenbereich kommen zusätzlich Hubschrauber zum Einsatz.
Der Zutritt zum Sicherheitsbereich des Terminal 1 ist während der Sicherheitsdurchsuchung ausschließlich Durchsuchungs- und Aufsichtspersonal gestattet. Nach Freigabe durch die LuBB Mitte August ist der Zugang in die bisherigen Betriebsbereiche dann nur noch mit Flughafenausweis über die entsprechenden Zugangskontrollstellen möglich.