Dortmund Airport war vor Corona auf gutem Weg

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Nachdem bereits in der März-Sitzung des Aufsichtsrates der GmbH das vorläufige Jahresergebnis 2019 vorgestellt wurde, bestätigte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers (PWC) jetzt den Jahresabschluss von minus 10,36 Millionen Euro mit einer Verbesserung gegenüber dem Jahr 2018 umfast 3,8 Millionen Euro.

Das EU-Betriebsergebnis (Jahresergebnis ohne Abschreibungen, Zinsen und hoheitliche Kosten) konnte erneut auf nunmehr minus 382.000 Euro verbessert werden. „Wir haben damit bereits zum sechsten Mal in Folge unser Betriebsergebnis verbessert. Grund dafür waren unter anderem steigende Erlöse, die vor allem aus einem deutlichen Passagierzuwachs resultierten. Zur ganzen Wahrheit gehört aber auch, dass wir in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie von einer deutlichen Verschlechterung des Jahresergebnisses ausgehen. Ohne Covid-19 hätten wir 2020 unser Ziel eines ausgeglichenen Betriebsergebnisses erreicht.“, so -Geschäftsführer Udo Mager.

Lichtblicke und Liquidität

Der ging bisher davon aus, dass in Folge der dramatischen Einbrüche im ein Covid-19-Schaden durch Erlösausfälle in Höhe von 20 Mio. Euro entstehen würde. Prioritär sind die Aktivitäten deshalb darauf ausgerichtet, trotz wegbrechender Erlöse die Liquidität zu sichern und das Minus so gering wie möglich zu halten. Dazu dienen die Nutzung vorhandener Liquiditätsreserven, die Ausschöpfung der notifizierten Beihilfespielräume, separate Covid-19 Notlagenbeihilfen und die Einführung von Kurzarbeit. Die Stationierung von drei Luftfahrzeugen am ab August 2020 wird sich kompensierend auf die Umsatzsituation auswirken und die Erlöseinbrüche dämpfen, so dass der Schaden am Jahresende deutlich geringer ausfallen dürfte.

Suche nach Kostendeckung

Ein weiteres Mittel, um die Liquidität zu sichern, ist die Rückstellung von geplanten Investitionen in Höhe von gut 1,5 Mio. Euro. Dies hat der Aufsichtsrat in seiner heutigen Sitzung zur Kenntnis genommen. So werden zum Beispiel die Ausschreibungsverfahren für neue Betriebsfahrzeuge zurückgestellt. „Fakt ist, dass der ohne eigenes Verschulden in die finanzielle Notlage geraten ist. Die staatlichen Maßnahmen zur Unterbrechung von Infektionsketten durch Reise- und Kontaktrestriktionen waren richtig und notwendig. Dennoch müssen die entstandenen kollateralen Schäden auch mit staatlicher Hilfe wieder ausgeglichen werden. Deshalb werben wir gemeinsam mit unserem Flughafenverband ADV beim Bund für Zuschüsse, die zumindest die Kosten der im staatlichen Interesse weiterhin gewährleisteten Betriebsbereitschaft kompensieren. Flughäfen beanspruchen die gleiche Behandlung wie sie beispielsweise oder Busbetriebe erhalten“, so Mager abschließend.