Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und die französische Luftfahrtaufsicht (DGAC) haben ihre Analyse zur Nutzung des Instrumentenlandesystems (ILS) der Piste 33 des Flughafens Basel-Mulhouse für 2019 abgeschlossen. Im Vergleich zum Vorjahr verkleinerte sich der Anteil Landungen auf Piste 33 von 11 auf 9 Prozent und damit unter den festgelegten Grenzwert von 10 Prozent. Das BAZL und die französische Flugsicherung (DSNA) überprüfen weiterhin mögliche Massnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte.
42.416 Instrumentenlandungen auf Piste 33
2019 erfolgten auf dem Euroairport insgesamt 42.416 Instrumentenlandungen, davon 3.827 aus Richtung Süden auf der Piste 33. Dies entspricht einem Anteil von 9 Prozent, einem Prozent weniger als die Pistennutzungsbedingungen für Instrumentenlandungen auf der Piste 33 vorsehen. Hauptgrund für die Landungen auf Piste 33 sind – wie in den Vorjahren – die Windverhältnisse mehrheitlich aus nördlicher Richtung. Denn es wird immer gegen den Wind gestartet und gelandet. Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) hat für Flugzeuglandungen eine maximal zulässige Rückenwindkomponente von fünf Knoten (9km/h) festgelegt. Wird dieser beim Anflug auf die Hauptlandepiste 15 überschritten, muss aus Sicherheitsgründen in Gegenrichtung aus Süden auf Piste 33 gelandet werden.
Nutzungsbedingungen für die Piste 33 eingehalten
Das BAZL und die DSNA werden die 2019 aufgegriffenen Arbeiten zur Identifizierung von Massnahmen fortsetzen, sodass die Nutzungsbedingungen für die Piste 33 gemäss Übereinkommen vom 10. Februar 2006 langfristig eingehalten werden können. Nebst der Berücksichtigung meteorologischer Entwicklungen – es ist eine Zunahme der Bisenlagen in der Schweiz zu beobachten – ist in diesem Kontext ebenfalls eine Zunahme der Instrumentenflugbewegungen am Flughafen Basel-Mulhouse insgesamt zu berücksichtigen. Dieser hat seit 2007 um 22.8 Prozent zugenommen.
Der Bericht des BAZL und der DGAC zur Nutzung des Instrumentenlandesystems der Piste 33 kann weiter unten unter «Dokumente» oder in der Rubrik «Weiterführende Informationen» auf der BAZL-Website heruntergeladen werden.
Erläuterungen zu Instrumentenlandungen auf der Piste 33:
Das Übereinkommen vom 10. Februar 2006 zu den Pistennutzungsbedingungen für Instrumentenlandungen auf der Piste 33 des Flughafens Basel-Mulhouse sieht vor, dass die französischen und schweizerischen Luftfahrtbehörden jährlich einen Bericht über die Anzahl Landungen und die Nutzungsbedingungen erstellen.
Ausschlaggebend für die Pistenwahl sind die vom Flugwetterdienst am Flughafen gemessenen Windwerte und Prognosen. Wenn der Rückenwind bei einem auf der Hauptlandepiste 15 landenden Flugzeug den Wert von 5 Knoten übersteigt, muss gemäss den internationalen Empfehlungen der für die Zivilluftfahrt zuständigen Organisation ICAO von Süden her auf der Piste 33 gelandet werden.
Wenn der Anteil dieser Landungen innerhalb eines Jahres 8 Prozent aller Instrumentenlandungen übersteigt, analysieren die französische Direction des services de la navigation aérienne (DSNA) und das BAZL die Ursachen der Übertretung. Für den Fall, dass die Überschreitung während des Kalenderjahres 10 Prozent übersteigt, nehmen die beiden Luftfahrtbehörden Konsultationen auf mit dem Ziel, Massnahmen zu treffen, um die prozentuale Nutzung der Piste 33 wieder unter die 10-Prozent-Marke zu bringen.