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Die Flughafen Dortmund GmbH hat die zweite Ergänzungsgenehmigung ihrer luftrechtlichen Genehmigung von der Bezirksregierung Münster erhalten. Ausgangspunkt dazu war der Antrag der Flughafen Dortmund GmbH vom 30.09.2022 mit der Zielsetzung, die vom Oberverwaltungsgericht Münster in seiner Entscheidung vom 26.01.2022 gerügten Mängel in einem ergänztem Verfahren zu beseitigen.
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Parallel dazu hatte die Flughafen Dortmund GmbH beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt. Diese Beschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht am mit Entscheidung vom 08.05.2023 abgewiesen.
Aufgrund der Ergänzung der Genehmigung gelten die aktuellen Betriebszeiten unverändert fort.