Flughafen Tegel: Vorläufiges Betriebsende im Juni

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Angesichts des Stillstands des zivilen Luftfahrt wegen der Coronapandemie fiel in die Entscheidung, den zumindest temorär zu schließen. Ob er je wieder eröffnet werden wird, dürfte fraglich sein.

Die Gesellschafterversammlung der Brandenburg GmbH (FBB) hatte heute Morgen getagt. Es war beantragt worden, den , für den es seit langem ein Für und Wider eines Weiterbetriebs zusammen mit dem neuen Hauptstadtflughafen BER gab, von seiner Betriebspflicht zu befreien.

Erst mal Aus für – Und dann?

Die Gesellschafter haben nun einstimmig den Beschluss gefasst, der Umsetzung einer vollziehbaren Entscheidung der Obersten Luftfahrtbehörde des Landes Berlin zum Antrag der FBB vom 29. April 2020 zu der temporären Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Berlin-Tegel zum 15.06.2020 zuzustimmen, aber unter Voraussetzungen. Die Geschäftsführung erklärt:

  1. eine bedarfsgerechte Bedienung des zivilen Luftverkehrs jederzeit sicherzustellen
  2. Nutzerinteressen des Bundes am Regierungsflugbetrieb zu wahren

Rainer Bretschneider, Vorsitzender des Aufsichtsrats der GmbH: „Ich freue mich, dass die Diskussion der letzten Wochen jetzt zu einem positiven und vor allem einmütigen Ergebnis gekommen ist, das der Geschäftsführung die Handlungsfreiheit gibt im Interesse der Gesellschaft, aber auch des Luftverkehrs der gesamten Hauptstadtregion. Ich gehe davon aus, dass davon auch verantwortlich Gebrauch gemacht wird.“ Wann und ob überhaupt noch ein ziviler Flugebtrieb in Tegel nach der sich anbahnenden Wirtschaftskrise und dem sich danach erholenden Passagierverkehr sinnvoll erscheint, ist allerdings ungewiss.

Flughafen BER soll im Oktober starten

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der GmbH: „Es geht darum, den Flugbetrieb in den kommenden Monaten bis zur Inbetriebnahme des BER am 31. Oktober stabil, effizient und verlässlich organisieren zu können. Möglichst guter Flugbetrieb unter Corona-Bedingungen – das ist unsere Aufgabe. Wir begrüßen die Bereitschaft des Bundes den Regierungsflugbetrieb zeitnah in Schönefeld aufzunehmen. Das ist ein klares Bekenntnis zum BER. Auf der Grundlage der weiteren verkehrlichen Entwicklung werden wir nach Vorlage der behördlichen Genehmigung die notwendigen Maßnahmen treffen. Der Bedarf der und die Auswirkung der Hygiene- und Abstandsvorschriften auf den Flugbetrieb sind dabei die wesentlichen Einflussfaktoren.“