Gericht: Flugverkehrsleiter der Skyguide freigesprochen

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Das Schweizer Bundesgericht hat die Beschwerde eines Flugverkehrsleiters von Skyguide gutgeheißen und diesen vom Vorwurf der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs freigesprochen. Skyguide nimmt dieses Urteil mit Genugtuung und Zufriedenheit zur Kenntnis.

Am 15. März 2011 um 12:40 Uhr erhielten am zwei Maschinen kurz nacheinander eine Freigabe und setzten zum Start auf den sich kreuzenden Pisten 16 und 28 an. Die Maschine auf Piste 16 startete wie vorgesehen, während die Maschine auf Piste 28 den Start abbrach. Der am Vorfall beteiligte Flugverkehrsleiter meldete diesen Vorfall, der weder zu Personen- noch zu Sachschaden führte, freiwillig und trug damit aktiv zur Aufklärung der Hintergründe bei. Dennoch wurde gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet.

Flugverkehrsleiter zunächst schuldig gesprochen

Er musste sich im Dezember 2014 und im April 2016 vor dem Bezirksgericht Bülach wegen Störung des öffentlichen Verkehrs verantworten und wurde dort freigesprochen. Dagegen rekurrierte die Staatsanwaltschaft und zog den Fall an das Zürcher Obergericht weiter. Dieses sprach den Flugverkehrsleiter im Dezember 2018 schuldig. Gegen dieses Urteil reichte der Flugverkehrsleiter beim Bundesgericht in Lausanne erfolgreich Beschwerde ein.

Trotz dieses Freispruchs ist Skyguide davon überzeugt, dass für die in der gelebte Sicherheitskultur „Just Culture“ im Schweizer Gesetz ein Rahmen fixiert werden muss. „Just Culture“ ermöglicht es Mitarbeitenden, Fehler zu melden, ohne disziplinarische Konsequenzen befürchten zu müssen, sofern diese nicht mutwillig oder grobfahrlässig begangen wurden. Aus diesen freiwilligen, ehrlichen und umfassenden Meldungen kann die Organisation rasch Verbesserungen ableiten und Maßnahmen ergreifen. An dieser „Just Culture“ hält Skyguide auch weiterhin fest, um auch künftig eine sichere und effiziente in der zu gewährleisten.