Die Bundespolizei nimmt Stellung zum Abschlussbericht der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) zum tragischen Hubschrauberunglück auf dem Berliner Maifeld vom 21. März 2013. Diesen nehme sie zur Kenntnis. Unbeschadet der noch ausstehenden sorgfältigen Auswertung des Berichts kommt die Bundespolizei aber schon jetzt, nach einer ersten eigenen Bewertung, zu teilweise anderen Ergebnissen als der Untersuchungsführer der BFU. Konkret beurteilt die Bundespolizei den Vorhalt von angeblich zu geringen Abständen der gelandeten bzw. des zur Landung ansetzenden Hubschraubers auf dem Maifeld anders als der Untersuchungsführer der BFU.
Die polizeilichen Einsatzszenarien bieten in den wenigsten Fällen Landemöglichkeiten, die denen zugelassener Flugplätze nahe kommen. Im täglichen bundespolizeilichen Flugbetrieb wird unter weit schwierigeren Bedingungen und Abständen geflogen und gelandet (wie z.B. beim letzten Elbehochwasser).
Abbruch der Landung nach White Out unmöglich
Auch der Vorhalt eines angeblich „zu späten Abbruchs“ des zur Landung ansetzenden 3. Hubschraubers gehe laut Bundespolizei fehl. Vor dem sogenannten Referenzverlust („White Out“) war ein Abbruch des Landevorganges nicht nötig, weil der Pilot bis wenige Sekunden vor der Kollision Sichtkontakt zum Einweiser hatte und die ersten beiden Hubschrauber problemfrei landeten. Nach dem Referenzverlust war ein Abbruch nicht mehr möglich.
Ebenso wird der Vorhalt von angeblich unzureichenden Kommunikationsverhalten der eingesetzten Hubschrauberbesatzungen zurückgewiesen. Aus fliegerischer Sicht verringert unnötige Kommunikation grundsätzlich die Konzentration, insbesondere während anspruchsvoller Landemanöver, speziell bei Verbandsflugverfahren. Die Angehörigen des Bundespolizei-Flugdienstes sind, sofern als fliegendes Personal eingesetzt, grundsätzlich gehalten, im Cockpit nur die zwingend erforderliche Kommunikation zu betreiben, insbesondere bei Start und Landungen (Funkdisziplin).
Kommunikation nicht vollständig ausgewertet
Der erfolgreiche Einsatz des Bundespolizei-Flugdienstes, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Rettung eines in der Riesendinghöhle verunglückten Forschers im Frühsommer des laufenden Jahres (unter sehr schwierigen Wetterbedingungen), aber auch die tägliche Luftrettung, gebe diesem Prinzip Recht. Außerdem habe der Untersuchungsführer der BFU die Kommunikation nicht vollständig ausgewertet.
Für die Bundespolizei sind und bleiben Polizeihubschrauber unverzichtbares Einsatzmittel zur Unterstützung einer Vielzahl von polizeilichen Lagen, zur Luftrettung und zur Katastophenhilfe. Dabei hält die Bundespolizei mögliche Risiken für Mensch und Material so klein als irgend möglich. Unabwendbare Risiken sind jedoch sowohl im Einsatz als auch Übungs- und Ausbildungsflugbetrieb nicht immer zu vermeiden. Der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann, dazu: „Ich hatte und ich habe vollstes Vertrauen in unseren Bundespolizei-Flugdienst – vor dem Maifeld und nach dem Maifeld.“