Lufthansa und UFO nennen Punkte zur Schlichtung

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Lufthansa und die Unabhängige Organisation (UFO) haben in dieser Woche ihre Verhandlungen zu zahlreichen Themen fortgesetzt, die unter dem Titel „Agenda Kabine“ gebündelt worden sind. Die Frist zum Abbruch der Verhandlungen ist in der vergangenen Nacht um 00:00 Uhr ausgelaufen. Die Gespräche können damit nur mit einer Einigung beendet werden oder werden in eine Schlichtung überführt. Auf dieses Vorgehen hatten sich die Tarifpartner im Juli vergangenen Jahres verständigt. Am 19. Januar 2015 haben sich und UFO zudem darauf geeinigt, einen Schlichter zur Alters- und Übergangsversorgung anzurufen.

„Wir sind froh, dass UFO den Gesprächen mit uns den Vorrang vor Streiks gegeben hat und die Gewerkschaft in den kommenden Wochen und Monaten von Arbeitskampfmaßnahmen absieht. Das ist ein wichtiges Signal für unsere Kunden, die wir aufgrund der zahlreichen Streiks der Vereinigung wiederholt enttäuschen mussten“, sagt Dr. Bettina Volkens, Vorstand Personal und Recht der Deutschen AG.

„Wir wollen gemeinsam mit UFO weiter konstruktiv an zukunftsfähigen Tarifstrukturen bei Lufthansa arbeiten. Auch wenn dies oft ein schwieriger Weg ist, auf dem wir hart miteinander um Lösungen ringen, ist es ein wichtiger Schritt für die Zukunftsfähigkeit von Lufthansa und bietet damit gute Perspektiven für unsere Mitarbeiter“, so Volkens weiter.

Die Tarifpartner haben für die weiteren Verhandlungen die bisher erreichten Zwischenstände dokumentiert. Unter anderem zu folgenden Punkten werden die Verhandlungen nun parallel zur Schlichtung der Versorgungsthemen fortgesetzt:

  • Das Schlichtungsverfahren zur Alters- und Übergangsversorgung wird derzeit noch vorbereitet. Auf einen Schlichter müssen sich die Tarifparteien noch verständigen.
  • Die Tarifparteien haben sich auf Wechselmöglichkeiten von Germanwings-Kabinenmitarbeitern zu Lufthansa Passage verständigt. Die genauen Regelungen werden nun ausgearbeitet.
  • An die Stelle des bisherigen Jahresarbeitszeitmodells mit befristeten Arbeitsverträgen, tritt ein neuer Tarifvertrag Saisonalität mit unbefristeten Anstellungen, der es dem Unternehmen auch in Zukunft ermöglichen, adäquat auf die saisonalen Schwankungen der Nachfrage zu reagieren. Die Wirksamkeit dieser Regelung hängt vom Abschluss der Versorgungstarifverträge ab.
  • Der Manteltarifvertrag wurde verlängert und kann frühestens zum 31. Dezember 2017 gekündigt werden. Anpassungen, die unter anderem aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen notwendig sind, sollen in ungekündigtem Zustand erarbeitet werden.
  • Die Tarifpartner haben vereinbart, über ein Benchmark mit relevanten Wettbewerbern die Position im Markt zu ermitteln.
  • Der Vergütungstarifvertrag wird weiter verhandelt.