Mehdorn kein Teilnehmer an Schadenersatz-Verhandlungen mit airberlin

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airberlin als der größte Kunde der GmbH und die Flughafengesellschaft führen bereits langjährige diverse Rechtstreitigkeiten über die Zahlung von Aviationentgelten. Mit seinem Antritt bei der Flughafengesellschaft hat Hartmut Mehdorn jedoch klargestellt, dass er persönlich keine Verhandlungen mit airberlin über deren Schadenersatzklage führen wird.

Deshalb hat Hartmut Mehdorn ein Verhandlungsteam zusammengestellt, welches ohne Einflussnahme von Hartmut Mehdorn einen Vorschlag erarbeitet, um die verschiedenen Verfahren zu bereinigen. Nach mehreren Verhandlungsrunden ist dabei Anfang Mai ein außergerichtlicher Kompromissvorschlag entstanden, der die zeit- und kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten beilegen sollte.

Auf Nachfrage von airberlin hat Hartmut Mehdorn diesen Vorschlag noch einmal schriftlich bestätigt. Dieser Vorschlag entspricht ohne Änderungen dem Vorschlag des Verhandlungsteams. Er hat parallel den Aufsichtsratsvorsitzenden über dieses Vorgehen informiert.

airberlin hat den Vorschlag des Verhandlungsteams jedoch nicht akzeptiert. Es ist beabsichtigt, nunmehr die diversen Verfahren über ein gerichtliches Schiedsverfahren mit Zustimmung des Aufsichtsrates zügig zu beenden. Im Übrigen liegt die Abwehr und Verfolgung von Schadensersatzansprüchen in der operativen Kernverantwortlichkeit der Geschäftsführung, die den Geschäftsführern bei der Vertretung der FBB zwingend nach § 35 Abs. 1 GmbHG obliegt.