Ju 52 erhält die Denkmal-Urkunde

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Sie ist eines der ältesten, noch fliegenden Passagierflugzeuge der Welt. Jetzt wurde dem Oldtimer, gebaut 1936 in den Junkers-Flugzeugwerken in Dessau, eine Ehre zuteil wie noch keinem zuvor.

Als weltweit erstes und einziges für den gewerblichen Flugbetrieb zugelassenes historisches Verkehrsflugzeug ist die Ju 52 der Lufthansa jetzt vom Amt für Denkmalschutz der Hamburger Kulturbehörde als „bewegliches Denkmal“ unter Schutz gestellt worden. Die Entscheidung stand zwar schon seit Februar fest, die Übergabe der offiziellen Denkmalschutzplakette fand aber am 22. August 2015 anlässlich der Days statt. Die Days, veranstaltet am 22. und 23. August 2015 von der Lufthansa und Airport, präsentierte rund 100 moderne Jets sowie Oldtimer aus einem Jahrhundert Luftfahrtgeschichte auf dem Gelände der Lufthansa Basis in Hamburg.

Während einer Feierstunde mit rund 50 Ehrengästen überreichte Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz die Plakette an Dr. Jürgen Weber, den Ehrenvorsitzenden des Aufsichtsrats der Deutschen Lufthansa AG, und an Bernhard Conrad, den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Lufthansa -Stiftung. Die Stiftung ist die Betreiberin des Flugzeugs. Mit dieser Ehrung werden auch das Lebenswerk und die Leistung des legendären deutschen Ingenieurs, Luftfahrtpioniers und Unternehmers Hugo Junkers gewürdigt.

Dass die Ju 52 ein ebenso bedeutsames wie beliebtes Zeugnis der Luftfahrtgeschichte darstellt, belegen die mehr als 9.000 Fluggäste, die sich alljährlich im Sommerhalbjahr bei einem der zahlreichen Rund- und Streckenflüge in ganz sowie in Österreich an Bord der „Tante Ju“ in die Pionierzeit der Passagierluftfahrt zurückversetzen lassen. Der jetzt verliehene Titel „bewegliches Denkmal“ durch das Denkmalschutzamt der Freien und Hansestadt Hamburg unterstreicht die Bedeutung der Ju 52 als wichtiges Zeugnis für die Konstruktions- und Luftfahrtgeschichte, dessen Nutzung und Erhalt im öffentlichen Interesse liegt.

Die Anerkennung als „bewegliches Denkmal“ setzt die Erfüllung strenger Kriterien des Denkmalschutzgesetzes voraus. Das dort geforderte Mindestalter von 30 Jahren erfüllt die Ju 52 quasi in Potenz; auch der erforderliche ausreichende Anteil an Originalsubstanz ist vorhanden. Den Denkmalschützern musste zudem nachgewiesen werden, dass die Ju 52 eine besondere Bedeutung hat, die ihren Erhalt zu einem Gegenstand des öffentlichen Interesses macht. Das gelang: „Die Tante Ju besitzt eine große luftfahrthistorische Bedeutung als eines der letzten und gut erhaltenen Beispiele dieses damals im Hinblick auf seine Konstruktion neuartigen Motorflugzeugtyps, der nicht umsonst seinerzeit lange Jahre ein Erfolgsmodell und Verkaufsschlager war“, erläutert Dr. Christine Onnen vom Hamburger Denkmalschutzamt.

„Für die Deutsche Lufthansa und die Deutsche Lufthansa Stiftung ist es eine große Ehre und Verpflichtung zugleich, dass unsere Ju 52 in die Liste der beweglichen Denkmäler aufgenommen wird“, freut sich Jürgen Weber. Ein besonderer Dank gebühre den Ingenieuren und Technikern der DLBS und der Lufthansa sowie den Piloten und Flugbegleitern, „die mit viel Liebe und Engagement dieses fliegende Denkmal mit Leben erfüllen und dafür sorgen, dass sich Jahr für Jahr tausende Menschen an einem Flugerlebnis wie zu Großmutters Zeiten erfreuen können.“ Weber verspricht: „Wir werden alles daran setzen, dass unsere Tante Ju noch lange Jahre fit bleibt. Das nächste Etappenziel ist der 100ste Geburtstag!“