Auch im Jahr 2015 führt die FBB das Schallschutzprogramm BER mit voller Kraft fort. Ziel ist, dass alle Anwohner bis Ende des Jahres ihre individuellen Anspruchsermittlungen erhalten und somit in die Lage versetzt werden, sich rechtzeitig vor der BER-Eröffnung Schallschutz einbauen zu lassen. Zudem erweitert die FBB ihr Informations- und Beratungsangebot rund um das Schallschutzprogramm: 2015 werden die im vergangenen Jahr angelaufenen Informationsveranstaltungen in den Nachbargemeinden fortgeführt. Zusätzlich startete die FBB ein freiwilliges Beratungsangebot zur Umsetzung individueller Schallschutzmaßnahmen für die Bürger, die eine Entschädigung erhalten.
Hartmut Mehdorn, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: "Wir wollen die Antragsteller in die Lage versetzen, frühestmöglich Schallschutzmaßnahmen realisieren zu lassen. Dazu gehört der Versand der Anspruchsermittlungen in diesem Jahr genauso wie eine intensive Nachbarschaftsarbeit mit zahlreichen Informationsveranstaltungen und neuen individuellen Beratungsangeboten. Wir wollen 2015 mit einer verlässlichen Arbeit am Schallschutzprogramm zeigen, dass wir ein guter Nachbar sind."
In der zweiten Jahreshälfte 2014 hatte die FBB zunächst die Anspruchsermittlungen für die Anwohner im Bereich der südlichen Start- und Landebahn verschickt, um die Voraussetzungen für die am 02. Mai dieses Jahres startende Sanierung der nördlichen Start- und Landebahn zu schaffen. Wie vorgesehen erweitert die FBB nun die Arbeit am Schallschutzprogramm auf das Gesamtgebiet rund um den BER. 58 Prozent der Anwohner haben Anspruchsermittlungen erhalten
Derzeit liegen für ca. 19.400 Wohneinheiten Anträge auf Schallschutzmaßnahmen vor. Für rund 11.300 Anträge, also rund 58 Prozent, hat die FBB die Auflagen erfüllt. Das heißt, die Anspruchsermittlungen sind verschickt und die Eigentümer können Schallschutz einbauen lassen oder haben dies bereits getan.
Informations- und Beratungsangebote für Bürger
Die FBB führt seit September 2014 regelmäßig Informationsveranstaltungen für die Antragsteller in den Schallschutzgebieten durch. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt zehn Informationsveranstaltungen im Teilvollzugsgebiet der südlichen Start- und Landebahn, so. z.B. in Blankenfelde, Schulzendorf und Schmöckwitz angeboten. Insgesamt rund 800 Bürger nahmen die Angebote an und erörterten ihre konkreten Fragen mit den Schallschutzmitarbeitern.
Die FBB wird in diesem Jahr zahlreiche weitere Informationsveranstaltungen anbieten und die Anwohner dazu persönlich einladen. Vor Ort stehen Ansprechpartner des Schallschutzteams, der Ingenieurbüros und der Verkehrswertgutachter sowie der ausführenden Baufirmen für alle individuellen Fragen zur Verfügung. Neues Beratungsangebot: Schallschutz statt Entschädigung
In den bisher versendeten Anspruchsermittlungen konnte die FBB den Antragstellern überwiegend die Erstattung baulicher Schallschutzmaßnahmen zusagen. Wesentlich weniger Anwohner als zunächst gedacht erhalten eine Entschädigung, da bei ihnen die Kosten für den Einbau von Schallschutzmaßnahmen über 30 Prozent des schallschutzbezogenen Verkehrswerts liegen. Die FBB empfiehlt den Anwohnern, die eine Entschädigung erhalten, das Geld für die Umsetzung von baulichen Schallschutzmaßnahmen zu nutzen.
Für diese Anwohner gibt es seit Dezember 2014 ein neues Beratungsangebot durch ein unabhängiges Ingenieurbüro. Die FBB konnte dafür das Berliner Schalltechnische Büro BeSB gewinnen. BeSB nimmt Kontakt zu den interessierten Anwohnern auf und vereinbart Beratungstermine, die im Dialog-Forum in der Mittelstraße 11 in Schönefeld stattfinden.
Anwohnertelefon für Fragen zum Schallschutz
Alle Anwohner, die Interesse an einer Beratung zu ihrer Entschädigungszahlung haben oder Fragen zum Schallschutzprogramm oder zum Stand ihrer Antragsbearbeitung stellen möchten, können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schallschutzteams am Anwohnertelefon erreichen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schallschutzteams sind Dienstag bis Donnerstag jeweils von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 030-609173500 zu erreichen. Wer sich tiefergehend mit den fachlichen und rechtlichen Grundlagen des Schallschutzprogrammes beschäftigen möchte, dem empfiehlt die FBB die Lektüre des Leitfadens Technischer Schallschutz und des Leitfadens Schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung.