Der Bundesrat der Schweiz hat die Verordnung über die Unterstützung von Ausbildungen im Bereich der Luftfahrt (VFAL) verabschiedet. Zum 01. Januar 2016 können Auszubildende in ausgewählten Berufsgruppen in der Luftfahrt finanzielle Unterstützung beim Bund beantragen. Die Förderungsmassnahme soll einem Mangel an qualifiziertem Personal in der Schweizer Luftfahrt entgegenwirken. Zum 01. Januar 2016 sollen Kandidatinnen und Kandidaten für ihre Ausbildungen zu Berufspiloten/innen, Fluglehrer/innen und Luftfahrzeugtechniker/innen finanzielle Unterstützung beantragen können.
Der Bundesrat hat dazu heute die Verordnung über die Finanzhilfen für Ausbildungen im Bereich der Luftfahrt (VFAL) verabschiedet. Ein Bundesbeitrag soll zukünftig einen Teil der Ausbildungskosten des Fachpersonals der schweizerischen Zivilluftfahrt decken. Mithilfe dieser Förderungsmassnahme soll einem zukünftigen Mangel an qualifiziertem Personal in der Schweizer Luftfahrt entgegen gewirkt werden.
Für die Ausrichtung von Förderungsbeiträgen ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zuständig. Jährlich werden höchstens so viele Auszubildende unterstützt, wie in der schweizerischen Zivilluftfahrt in der jeweiligen Berufsgruppe Bedarf besteht. Berechnungen für das Jahr 2016 weisen insgesamt rund 270 Kandidatinnen und Kandidaten aus. Die finanziellen Beiträge werden nur an Kandidaten oder Kandidatinnen ausgerichtet, welche im Hinblick auf eine spätere Anstellung von einem Schweizer Aviatikbetrieb vorgeschlagen werden. Berücksichtigt werden jene Anwärter, die die beste Gewähr für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung und gute Leistungen im Beruf bieten.