Airbus schloss Vertrag für Betrieb von Drohne Heron TP

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und das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr haben nach parlamentarischer Genehmigung vom gestrigen 13. Juni 2018 den Betreibervertrag für Drohnen des Typs Heron TP unterzeichnet.

Der Vertrag beinhaltet neben der Bereitstellung der Heron TP Drohnen auch alle für den Betrieb des Systems notwendigen Leistungen. Die Wirksamkeit des Vertrags tritt, gemäß deutschem Haushaltsrecht, mit Veröffentlichung des Bundeshaushalts in Kraft.

auf bewährter Technologie

Die heute von der Bundeswehr in Afghanistan und Mali eingesetzten Drohnen Heron 1 sollen durch die leistungsstärkeren Systeme des Typs Heron TP vom israelischen Hersteller IAI ersetzt werden, die sich bereits bei der israelischen im Einsatz befinden. Die Vertragsgestaltung zwischen der Bundeswehr und orientiert sich aber an diesem Erfolgsmodell. Demnach gewährleistet die Industrie Systemleistungen, Flugstunden und Verfügbarkeiten und ermöglicht es den Soldatinnen und Soldaten sich voll auf ihre jeweilige Mission zu fokussieren.

Mit einer Aufbauphase von zwei Jahren und einer Betriebsphase von weiteren sieben Jahren wird das Vorhaben die Brücke bis zum Zulauf einer souveränen europäischen Drohnenentwicklung schlagen. „Mit diesem Vorhaben stellen wir der Bundeswehr ein noch leistungsfähigeres System zur Verfügung, das dem verbesserten Schutz von Soldaten in den unterschiedlichen Bedrohungslagen und dem besseren Schutz der bedrohten Zivilbevölkerung dient“, sagte Jana Rosenmann, Leiterin des Bereichs Unmanned Aerial Systems bei Airbus. „Dank des modularen Konzepts sind wir in der Lage, der Bundeswehr die bedarfsgerechten Fähigkeiten über Jahre hinweg zeitgerecht zur Verfügung zu stellen.“

Shaul Shahar, IAI EVP und General Manager der Military Aircraft Group, sagte: „WIr sind stolz auf dieses Abkommen mit dem deutschen Verteidigungsministerium, einem strategisch wichtigen Kunden. Der Heron TP ist ein erstklassiges, strategisches Drohnensystem und wird eine beispiellose überlegenheit ermöglichen. Wir möchten uns bei der deutschen Regierung für das über lange Jahre gewachsene Vertrauen bedanken, werden alles tun, die Servicequalität weiterhin hoch zu halten und freuen uns auf die Weiterführung der Zusammenarbeit.“

Kampfdrohne, für Aufklärung ausgerüstet

Im Rahmen des Basisvertrages erhält die Bundeswehr bewaffnungsfähige Systeme mit zusammen fünf, für Aufklärungsaufgaben ausgestattete, , vier Satz Bodensegmente, Ausbildungs- und Trainingsumgebungen und alle für den Betrieb der Systeme notwendigen Leistungen. Auch die Vorbereitung des Betriebes in zukünftigen Einsatzländern ist teilweise Bestandteil des Basisvertrages.

Für die weitreichenden Aufklärungsaufgaben sind die Systeme mit Elektrooptik- und Infrarot-Sensoren sowie mit abbildenden Radarsystemen ausgestattet. Systeme für die Satellitenkommunikation und deutsche Daten- und Sprach-Verschlüsselungssysteme sind ebenfalls Bestandteil. Für den wetterunabhängigen Betrieb sind die Drohnen unter anderem mit einem Wetterradar ausgestattet. Wann die – technisch waffenfähige – auch mit Waffen ausgerüstet wird, steht nicht fest. Dies ist noch abhängig von einem entsprechenden Beschluss des deutschen Bundestages. Dort wurde eine Bewaffnung aber noch nicht beschlossen.

Das System MALE HERON TP soll eine militärische Zulassung des Luftfahrtamtes der Bundeswehr gemäß STANAG 4671 erhalten, was den weltweiten Einsatz des Systems ermöglicht. Diese wird ergänzt durch die Integration von Kollisionsvermeidungsfähigkeiten. Airbus arbeitet als Hauptauftragnehmer wie beim Vorgängermodell Heron 1 mit der israelischen Firma Industries Ltd (IAI) zusammen. Ergänzend zur Hauptauftragnehmerrolle ist Airbus bereits heute ein durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr zugelassener Heron TP Entwicklungsbetrieb und wird projektbegleitend auch der zugelassene Heron TP Herstell- und Instandsetzungsbetrieb.

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