Bundesverteidigungsministerium zur Zulassung des Airbus A400M

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Eine zeitgerechte Auslieferung der „deutschen“ gemäß der Vertragsänderung von 2010 ist laut Verteidigungsministerium derzeit sichergestellt. Gemäß der vertraglichen Vereinbarungen werden die militärischen Komponenten zunächst durch die Certification Qualification Organisation (CQO), an denen deutsche Musterprüfer beteiligt sind, geprüft.

Die zivile Musterzulassung des Basisluftfahrzeuges der A400M durch die European Safety Agency () wurde bereits im März 2013 abgeschlossen. Der CQO gehören alle Partnernationen an, darin wurde durch Vertreter der Musterprüfstelle für Luftfahrzeuge der Wehrtechnische Dienststelle 61 (WTD 61) vertreten bzw. zeitweise turnusgemäß geführt. Ihr Ziel ist die Harmonisierung der nationalen, teilweise unterschiedlichen militärischen Musterzulassungsverfahren.

Auf -Zulassung soll nationale Zulassung folgen

Jede Nation muss aber ihre Luftfahrzeuge nach den nationalen Regelungen zulassen. Anschließend erfolgt daher auf dieser Basis die nationale deutsche militärische Musterzulassung durch den Leiter des Musterprüfwesens für Luftfahrtgerät der (WTD61).

Aufbauend auf der zivilen Musterzulassung wird durch den Leiter des Musterprüfwesens für Luftfahrtgerät der (Leiter ML) die militärische Musterzulassung für die deutschen A400M-Luftfahrzeuge erklärt. Das Verfahren zur Erteilung der nationalen militärischen Musterzulassung für die deutschen Maschinen der A400M ist bereits weitestgehend festgelegt.