BAZL schlüsselt Entgelte am Flughafen Zürich auf

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Die Gebühren für abfliegende am fallen ab dem 01. Februar tiefer aus als heute. Der Lärmfünfliber (fünf Schweizer Franken) wird, aufgrund der Verfügung des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) über die Flugbetriebsgebühren vom November 2013, ab dem 01. Februar 2014 nicht mehr erhoben.

Die Gebühren für abfliegende werden somit in Zukunft tiefer ausfallen, was das Gesamtsystem entlastet. Der Lärmfünfliber ist eines der Instrumente, über die der Fluglärmfonds finanziert wird. Aus dem Fonds werden Kosten refinanziert, welche durch Fluglärm anfallen.

Lärmschutzfonds ausreichend gefüllt

Der Fluglärmfonds verfügt nach heutigem Wissensstand über genügend Mittel, um die Kosten für Lärmschutzmassnahmen in dem vom Fluglärm betroffenen Gebiet und jene für formelle Enteignungen zu decken, insbesondere in Anbetracht der lärmabhängigen Landegebühren, welche weiterhin in tiefer zweistelliger Millionenhöhe dem Lärmfonds zufliessen.

In der Verhandlung über die Flughafengebühren konnte vergangenen August zwischen den Verhandlungspartnern keine Einigung erzielt werden, woraufhin das BAZL eine Verfügung erlassen hat. Teile der Verfügung wurden vom Board of Representatives, der sowie weiteren aus der -Gruppe angefochten. Der Lärmfünfliber war davon aber nicht betroffen.

Gebührenübersicht ab dem 01. Februar 2014 in

Lokalpassagiere in CHF heute ab 01.02.2014
Passagiergebühr 21,00 21,00
Sicherheitsgebühr 14,50 14,50
Lärmgebühr (Lärmfünfliber) 5,00 0,00
PRM-Gebühr 0,90 0,90
Gesamt 41,40 36,40
Transferpassagiere in CHF heute ab 01.02.2014
Passagiergebühr 8,00 8,00
Sicherheitsgebühr 10,00 10,00
Lärmgebühr (Lärmfünfliber) 5,00 0,00
PRM-Gebühr 0,90 0,90
Gesamt 23,90 18,90