Ein Beschluss des EU-Parlaments sieht vor, dass Ausgleichszahlungen, anders als im Vorschlag der EU-Kommission vorgesehen, künftig bei Verspätungen von mehr als drei Stunden geleistet werden müssen. Dies kritisiert der BDL als nachteilig insbesondere für die europäische Luftfahrt, aber auch für die Verbraucher.
"Es ist unverantwortlich, dass das Europäische Parlament die Verordnung der Fluggastrechte weiter verschärfen will. Für Verbraucher bedeutet der Entwurf vor allem teurere Flüge und längere Wartezeiten.", so Klaus-Peter Siegloch, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) am heutigen Mittwoch in Berlin.
Mehrkosen landen bei den Passagieren
"Der Beschluss verzerrt nicht nur den Wettbewerb zu Ungunsten der europäischen Fluggesellschaften – er wird vor allem dazu führen, dass die Fluggesellschaften die Mehrkosten wegen ihrer geringen Margen nicht selber zahlen können und daher auf die Ticketpreise aufschlagen müssen. Das hilft den Verbrauchern nicht!", so Siegloch.
Ausgleichszahlungen und weitere beschlossene Verschärfungen würden die europäischen Fluggesellschaften weiter in Bedrängnis bringen. Denn für Mittel- und Langstreckenflüge sei es unmöglich, in so kurzer Zeit Ersatzflüge oder Reparaturen zu organisieren. Fluggesellschaften wären also gezwungen, öfter Flüge zu streichen, anstatt alternative Lösungen für Passagiere anzubieten. Dies habe längere Wartezeiten zur Folge.
Wettbewerbslage nicht berücksichtigt
Im Gegensatz zum EU-Parlament hatte die EU-Kommission vorab betont, wie sehr sich die internationale Wettbewerbslage für europäische Fluggesellschaften und Flughäfen verschlechtert habe. Die Verordnung sollte einen Ausgleich zwischen einer angemessenen wirtschaftlichen Belastung und den Rechten der Passagiere schaffen. "Diesem Umstand trägt die heutige Entscheidung des EU-Parlaments nicht mal im Ansatz Rechnung.", so der BDL-Präsident.