BER: Zur Erweiterung ohne Landebahn von Schönefeld

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Die GmbH erweitert den , um die nötigen Kapazitäten für die steigenden bereitzustellen. Wie bereits im September 2016 angekündigt, müssen die Flugbetriebsflächen ertüchtigt und ausgebaut werden, um mit der Eröffnung des BER beide Standorte parallel betreiben zu können. Da die nach der BER-Eröffnung von beiden Start- und Landebahnen sowohl zum BER-Terminal als auch zu den Terminals in rollen müssen, ohne sich gegenseitig zu behindern, sind infrastrukturelle Anpassungen vorzunehmen, zusätzliche Taxiways zu bauen bzw. vorhandene zu sanieren. Im Zuge der geplanten Bauarbeiten ist es nötig, die Start- und Landebahn des Flughafens Schönefeld vorübergehend zu schließen.

Ab dem 16. Juli 2017 wird der Flugverkehr von Schönefeld deswegen bis zum 28. Oktober 2017 über die zukünftige südliche Start- und Landebahn des BER abgewickelt. Die bauliche Erweiterung der Flugbetriebsflächen gliedert sich in mehrere Teilprojekte, wobei die Maßnahmen innerhalb des Rollschutzbereiches der Start- und Landebahn des Flughafens Schönefeld während des Sperrzeitraums umgesetzt werden. Die entsprechende Genehmigung durch die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde (LuBB) liegt vor.

Schallschutz für Anwohner

Alle Anwohner, die innerhalb des Anspruchsgebiets der temporären Südbahnnutzung leben, haben Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen. Die Anwohner, die aufgrund der diesjährigen Neuberechnung der Anspruchsgebiete im Vergleich zu den bisherigen Schutzgebieten neu hinzugekommen sind, wurden bereits im Juli 2016 persönlich angeschrieben und darum gebeten, ihren Antrag auf Schallschutz zu stellen.

Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH hat wie bereits bei der Sanierung der Nordbahn im Jahr 2015 eine per Mail und Telefon erreichbare Anwohnerinfo eingerichtet, bei der sich die Flughafennachbarn über den Stand der Bauarbeiten informieren und eventuelle Lärmbelästigungen melden können. Alle Informationen zu den Bauarbeiten und zum Schallschutzprogramm sind im Nachbarschaftsportal erhältlich.