Ein Gutachten der Deutschen Gesellschaft für Luftverkehrsforschung GfL, welches nun in Waldshut vorgestellt wurde, präsentiert eine Alternative zum Gesuch Betriebsreglement 2014 (BR2014) der Flughafen Zürich AG. Die Studie berücksichtigt jedoch Sicherheitsüberlegungen nicht und wird damit den Empfehlungen der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle (SUST) nicht gerecht. Das BR2014-Gesuch ist zurzeit beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und beim deutschen Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) hängig. Basierend auf einer Empfehlung der SUST wurden 2012 im Rahmen einer umfassenden Sicherheitsüberprüfung für den Flughafen Zürich verschiedene Maßnahmen erarbeitet. Mit dem BR2014 wird insbesondere die Entflechtung des Ostkonzepts als wesentliche Maßnahme umgesetzt.
Mit der Trennung der An- und Abflugwege wird die Komplexität dieses Betriebskonzepts reduziert und damit die Sicherheitsmarge erhöht. Das BR2014 führt zu Flugweganpassungen beim Anflug von Osten auf die Piste 28. Im süddeutschen Raum erfolgen die Anpassungen in einer Höhe von über 3.600m ü.M. Der süddeutsche Raum ist jedoch primär von Nordanflügen betroffen, welche mit dem BR2014 nicht geändert werden.
Kreuzungspunkte in der Luft
Das jetzt herausgegebene Gutachten mit dem Titel „Wirkungsanalyse ‚Fluglärm‘ neuer An-/ Abflugverfahren für den Flughafen Zürich im Rahmen des angestrebten Betriebsreglements 2014 auf den süddeutschen Raum“ berücksichtige Sicherheitsüberlegungen nicht, so der Flughafen Zürich. Die in der Studie der GfL vorgeschlagene Alternative sieht keine Eliminierung der Kreuzungspunkte in der Luft vor. Der Empfehlung der SUST wird dadurch nicht Rechnung getragen. Außerdem basieren die Fluglärmberechnungen auf falschen Annahmen. Auf der von der GfL vorgeschlagenen Anflugroute käme es nicht zu einer Bündelung der Anflüge, sondern der Flugbetrieb über dem betreffenden Gebiet würde wie heute stattfinden.
Mit den Fluglärmberechnungen zum Alternativkonzept weist die GfL gegenüber dem BR2014 in Süddeutschland eine lärmmässige Entlastung aus. Diese betrifft Lärmpegel zwischen 20dB(A) und 30dB(A), was kaum messbar ist. Das Deutsche Umweltbundesamt (UBA) betrachtet Lärmberechnungen unter 40dB(A) in der Nacht als nicht sachgerecht.
Das Gutachten der GfL präsentiert keine valable Variante zum BR2014. Die Resultate der Studie bestätigen, dass es hinsichtlich Erhöhung der Sicherheitsmarge kein besseres als das von der Flughafen Zürich AG beantragte Ostkonzept mit der Entflechtung der An- und Abflugwege gibt, und dass dieses zu keiner relevanten Änderung der Fluglärmbelastung in Süddeutschland führt. Das UBA erhebt denn auch aus lärmfachlicher Sicht keine Einwände gegen das BR2014.