Nach dem Absturz der Germanwings-Airbus A320 von Flug 4U9525 gehen die Ermittlungen weiter. Als mögliches Szenario war von den französichen Behörden ein vom Co-Piloten bewirkter, vorsätzlicher Absturz genannt worden, nachdem der Voice-Recorder geborgen und ausgewertet worden war. Mittlerweile gab die Lufthansa bekannt, der Co-Pilot hatte seine Verkehrsfliegerschule darüber informiert, die Pilotenausbildung aufgrund einer depressiven Erkrankung unterbrochen zu haben. Ein technischer Defekt kann aber bisher noch nicht ausgeschlossen werden. Erst am heutigen Donnerstag wurde auch der Flugschreiber von 4U9525 geborgen.
Die entsprechenden ärztlichen Dokumentationen weisen bislang keine organische Erkrankung aus. Der Co-Pilot war vor mehreren Jahren – vor Erlangung des Pilotenscheines – über einen längeren Zeitraum mit vermerkter Suizidalität in psychotherapeutischer Behandlung.
Selbstmordgefahr nicht attestiert – kein Motiv
Im Folgezeitraum und bis zuletzt haben weitere Besuche bei Fachärzten für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie mit entsprechenden Krankschreibungen stattgefunden, ohne dass dabei allerdings Suizidalität oder Fremdaggressivität attestiert worden sei.
Zur Klärung u.a. der Suizid-Theorie waren eine Reihe von Zeugen aus dem persönlichen und beruflichen Umfeld des Co-Piloten vernommen worden. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf will jedoch nach wie vor keine Spekulationen zur Motivlage des verstorbenen Co-Piloten anstellen. Gestern noch hieß es seitens der Staatsanwaltschaft, es fehle immer noch sowohl an einer belegbaren Ankündigung einer solchen Tat als auch an einem aufgefundenen Tatbekenntnisses. Ebenso wenig sind im unmittelbaren persönlichen und familiären Umfeld oder am Arbeitsplatz besondere Umstände bekannt geworden, die tragfähige Hinweise über ein mögliches Motiv geben können.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wertet jedoch in dem weiterhin als Todesermittlungssache geführten Verfahren durch eigene Ermittlungen sichergestellte Unterlagen sowie die beschlagnahmten Datenträger aus. Bei der Durchsuchung der Wohnung des Co-Piloten in Düsseldorf konnte dabei ein Tablet sichergestellt und ausgewertet werden.
Recherche im Tablet zu Suizid und Cockpit-Türen
Der Name des Anmelders, die persönliche Korrespondenz und eingegebene Suchbegriffe lassen den Schluss zu, dass das Gerät im relevanten Zeitraum vom Co-Piloten genutzt wurde. Der Browserverlauf war nicht gelöscht und so konnten insbesondere die in der Zeit vom 16.03. bis zum 23.03.2015 mit diesem Gerät aufgerufenen Suchbegriffe nachvollzogen werden.
Danach hat sich der Nutzer zum Einen mit medizinischen Behandlungsmethoden befasst, zum Anderen über Arten und Umsetzungsmöglichkeiten einer Selbsttötung informiert. An mindestens einem Tag hat sich der Betreffende darüber hinaus über mehrere Minuten mit Suchbegriffen über Cockpittüren und deren Sicherheits- vorkehrungen auseinandergesetzt.
Die Piloten-Vereinigung Cockpit (VC) warnt vor voreiligen Schlüssen, bevor nicht alle Ermittlungsergebnisse vorliegen, wozu auch die Auswertung des Flugdatenschreibers des A320 gehört. Er enthält die Aufzeichnungen über die technischen Flugdaten des Flugzeuges, und konnte immerhin laut französischer Behörden nungefunden werden.